Schaffung einer Berufungskammer am Bundesstrafgericht

Bern, 25.10.2017 - Das Bundesstrafgericht erhält auf den 1. Januar 2019 eine Berufungskammer. Der Bundesrat hat am 25. Oktober 2017 die entsprechende gesetzliche Grundlage auf Anfang 2019 in Kraft gesetzt; diese baut den Rechtsschutz in Bundesstrafverfahren aus.

Das Bundesstrafgericht beurteilt Straffälle, die von den Bundesbehörden verfolgt werden. Nach geltendem Recht kann ein Entscheid des Bundesstrafgerichts mit Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht angefochten werden. Dabei kann das Bundesgericht zwar die Rechtsanwendung überprüfen, ist aber grundsätzlich an den Sachverhalt gebunden, wie ihn die Vorinstanz festgestellt hat.

Die am 17. März 2017 verabschiedete Änderung des Strafbehördenorganisationsgesetzes baut den Rechtsschutz aus: Künftig wird in allen Bundesstrafverfahren auch der Sachverhalt von zwei Instanzen (Strafkammer und Berufungskammer des Bundesstrafgerichts) beurteilt werden können. Der Entscheid der Berufungskammer wiederum kann mit Beschwerde in Strafsachen ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Die Mitglieder der Berufungskammer werden von der Vereinigten Bundesversammlung gewählt. Das Wahlgeschäft wird durch die Gerichtskommission vorbereitet. Sie wird Anfang 2018 die Stellen der Richterinnen und Richter der Berufungskammer ausschreiben, damit die Wahl in der Sommersession 2018 stattfinden kann.


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