Bundesrat verabschiedet das landwirtschaftliche Verordnungspaket 2017

Bern, 18.10.2017 - Auf den Beginn der neuen Zahlungsrahmenperiode 2018-2021 hin hat der Bundesrat am 18. Oktober 2017 ein vielfältiges landwirtschaftliches Verordnungspaket verabschiedet. Damit werden insbesondere neue Ressourceneffizienzprogramme eingeführt, die Biodiversitätsbeiträge angepasst, die Absatzförderungsbeiträge zielgerichteter eingesetzt und weitere administrative Vereinfachungen umgesetzt.

In Übereinstimmung mit dem Aktionsplan Pflanzenschutzmittel führt der Bundesrat mit dem Verordnungspaket 2017 weitere befristete Ressourceneffizienzprogramme für die Jahre 2018 bis 2021 ein. Im Rebbau, in Obstanlagen und im Anbau von Zuckerrüben werden bedeutende Mengen an Pflanzenschutzmittel zur Ertragssicherung eingesetzt. Betriebe, die bereit sind, den Pflanzenschutzmitteleinsatz und die damit verbundenen Risiken bei diesen Kulturen zu reduzieren, werden neu mit Ressourceneffizienzbeiträgen unterstützt. Um die Ammoniakemissionen der Landwirtschaft zu reduzieren, wird für die stickstoffreduzierte Phasenfütterung bei Schweinen ein weiterer Ressourceneffizienzbeitrag eingeführt. Weil das Flächenziel erreicht wurde und um die Direktzahlungen für die Biodiversität bei gut 400 Millionen zu stabilisieren, werden die Beiträge der Qualitätsstufe I für extensive Wiesen, Streueflächen und Hecken, Feld- und Ufergehölze um rund 20 % gesenkt. Die Beiträge der Qualitätsstufe II werden entsprechenden erhöht und die Mittel somit effizienter eingesetzt.
 

Tierwohlbeiträge für die Stallhaltung von Hengsten, Ziegenböcken und Zuchtebern werden abgeschafft, weil die geforderte Gruppenhaltung von geschlechtsreifen männlichen Tieren mit hohen Risiken verbunden und daher die Beteiligung sehr gering ist. Zur administrativen Vereinfachung wurden die Dokumentationspflicht für die bewirtschafteten Parzellen gelockert und Kontrollpunkte zusammengefasst bzw. reduziert.
 

Die strategische Steuerung der Absatzförderungsbeiträge wird verstärkt. Die Mittel werden konsequenter den einzelnen Landwirtschaftsprodukten aufgrund deren Investitionsattraktivität zugeteilt. Für die Bewertung der Förderungswürdigkeit der Gesuche wird ein Punktesystem zur Beurteilung der Qualität, Effizienz und des Wirkungspotenzials der Kommunikationsvorhaben entwickelt. Zudem werden Anreize geschaffen, bestehende Kommunikationsstrategien zu überdenken, aktuelle Herausforderungen kommunikativ anzugehen und innovative Kommunikationsprojekte zu lancieren.
 

Weitere Änderungen fördern den einheitlichen Vollzug der Weinhandels- und Weinlesekontrolle, eine bedarfsgerechtere Zuteilung der Einfuhrzollkontingente und die Wirtschaftlichkeit der Betriebe im Rahmen der Gewährung von Investitionshilfen.

Das Paket umfasst insgesamt siebzehn Verordnungen des Bundesrates, drei Verordnungen des WBF und einen Erlass des BLW.

 


Adresse für Rückfragen

Jürg Jordi, Bundesamt für Landwirtschaft BLW,
Leiter Fachbereich Kommunikation und Sprachdienste,
Tel. 058 462 81 28; juerg.jordi@blw.admin.ch



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