Kernenergieverordnung: Eröffnung der Vernehmlassung
Bern, 06.07.2005 - Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat bei den Kantonen und bei interessierten Kreisen eine Anhörung zum Entwurf von vier neuen Kernenergieverordnungen eröffnet. Mit den Verordnungen werden unter anderem Mindestanforderungen an fachlich ausgewiesenes Personal von Kernanlagen definiert, eine gesetzliche Grundlage für die Zuverlässigkeitskontrolle geschaffen und Aufgaben sowie Befugnisse von Betriebswachen weiterreichend geregelt.
Das Kernenergiegesetz ist zusammen mit der Kernenergieverordnung am 1. Februar 2005 in Kraft getreten. Die Verordnung enthält Ausführungsbestimmungen zum Kernenergiegesetz. Daneben sind nun vier Bundesratsverordnungen für weitere Bereiche zu erlassen:
- Verordnung über die Anforderungen an das Personal von Kernanlagen
- Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen im Bereich Kernanlagen
- Verordnung über die Betriebswachen von Kernanlagen
- Verordnung über sicherheitstechnisch klassierte Behälter und Rohrleitungen in Kernanlagen
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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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