Innovative Armutsbekämpfung: Kontinuität der Angebote sichern

Bern, 04.09.2017 - In der Schweiz gelten knapp 18 Prozent der Kinder und Jugendlichen als armutsgefährdet. Um ihre soziale und berufliche Integration zu gewährleisten, muss in möglichst jungem Alter angesetzt werden. Die verschiedenen Massnahmen sind dabei aufeinander abzustimmen und vom Kleinkind- bis zum Erwachsenenalter ist eine kontinuierliche Betreuung sicherzustellen. Dies erfordert eine gute Zusammenarbeit zwischen den Akteuren. Die Kontinuität der Angebotskette ist Hauptthema der vom Nationalen Programm gegen Armut organisierten Fachtagung, die am 4. September 2017 in Aarau stattfindet.

Bildung ist einer der Schlüssel zur Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben. Sie stärkt die Chancengleichheit und trägt zur Armutsprävention bei. Kinder aus einem sozial benachteiligten Umfeld starten nicht mit denselben Chancen in ihren schulischen und beruflichen Werdegang wie andere Kinder; sie weisen von Beginn weg ein höheres Risiko auf, arm zu bleiben oder in die Armut abzurutschen. Deshalb ist es wichtig, ab einem möglichst frühen Zeitpunkt Angebote bereitzustellen, mit denen sie ihr Potenzial entfalten und einen höheren Bildungsstand erlangen können.

Für eine effizientere Armutsprävention ist eine enge Abstimmung der Bildungs- und Förderangebote notwendig. Dabei sichern mehr Kohärenz und Kontinuität die Unterstützungsmöglichkeiten in allen Lebensabschnitten. Bestimmten Übergangsphasen, die aufgrund der damit verbundenen Veränderungen heikler sind, muss besondere Aufmerksamkeit zukommen: Geburt eines Kindes, Schuleintritt oder Übergang in die Berufswelt. Hier sind eine gute Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure sowie eine Koordination der Massnahmen besonders wichtig. Mit diesen und anderen Aspekten befassen sich die an der Fachtagung vorgestellten innovativen Projekte.

Das Projekt «Gemeinden als strategische Plattform und Netzwerker im Bereich der Frühen Förderung» beispielsweise wurde vom Schweizerischen Gemeindeverband und vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) in enger Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Städteverband initiiert. Es richtet sich an kleine und mittelgrosse Gemeinden, die Frühfördermassnahmen einführen möchten. Das Projekt vermittelt Kenntnisse und Kompetenzen im Bereich der frühen Förderung für Kinder aus sozial benachteiligten Familien und bietet Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung von kommunalen Strategien in diesem Bereich an.

Das Pilotprojekt «Scène Active» der Genfer Organisation Accroche setzt bei der Berufswahl an, einer besonders heiklen Phase. Jugendliche, die die Schule oder die Lehre abgebrochen haben, werden auf innovative Weise unterstützt: Durch die Mitarbeit an einem Bühnenstück finden sie zu ihrer Motivation zurück. Die Jugendlichen mobilisieren ihre Ressourcen und finden Willen und Kraft, um wieder eine Ausbildung aufzunehmen oder in die Arbeitswelt einzutreten.

An der Fachtagung nehmen um die 140 Fachpersonen aus den Bereichen Frühförderung, Schule, Eintritt ins Erwerbsleben und Erwachsenenbildung teil und es werden rund zwanzig innovative Projekte von Kantonen, Städten, Gemeinden und NGOs vorgestellt. Die meisten Projekte sind gute Beispiele für eine bessere Koordination und Zusammenarbeit zwischen den Akteuren, um die Armutsprävention effizienter zu gestalten. Das Nationale Programm zur Bekämpfung und Prävention von Armut will die Wirkung bestehender Präventions- und Bekämpfungsmassnahmen verstärken und dazu beitragen, dass die Massnahmen besser koordiniert sind. Es fördert den Austausch unter Fachpersonen und stellt Informationen bereit. Das Nationale Programm gegen Armut ist auf fünf Jahre befristet (2014–2018) und wird gemeinsam vom Bund, den Kantonen, Städten und Gemeinden sowie Organisationen der Zivilgesellschaft getragen.

Das Nationale Programm zur Bekämpfung und Prävention von Armut will die Wirkung bestehender Präventions- und Bekämpfungsmassnahmen verstärken und dazu beitragen, dass die Massnahmen besser koordiniert sind. Es fördert den Austausch unter Fachpersonen und stellt Informationen bereit. Das Nationale Programm gegen Armut ist auf fünf Jahre befristet (2014–2018) und wird gemeinsam vom Bund, den Kantonen, Städten und Gemeinden sowie Organisationen der Zivilgesellschaft getragen.


Adresse für Rückfragen

Ludwig Gärtner, stellvertretender Direktor
Bundesamt für Sozialversicherungen
Tel. 058 462 91 22 oder
ludwig.gaertner@bsv.admin.ch



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