WEKO deckt Submissionsabreden im Münstertal auf

Bern, 13.07.2017 - Hoch- und Tiefbauunternehmen haben im Münstertal (GR) zwischen 2004 und 2012 bei mehr als hundert Ausschreibungen die Preise abgesprochen und gemeinsam bestimmt, wer den Zuschlag erhalten soll. Diese Absprachen sind gemäss Kartellgesetz unzulässig. Die Unternehmen kooperierten mit der Wettbewerbskommission (WEKO).

Die Untersuchung der WEKO wurde im Oktober 2012 mit Hausdurchsuchungen eröffnet. Es zeigte sich, dass die Foffa Conrad AG, die Hohenegger SA und weitere, inzwischen aufgelöste Münstertaler Bauunternehmen sich ab 2004 bis 2012 über Offerten abgesprochen haben. Damit haben sie im Münstertal die Ausschreibungen von öffentlichen und privaten Hoch- und Tiefbauprojekten manipuliert.

Im Rahmen dieser Absprachen tauschten sich die genannten Unternehmen über ihre jeweiligen Interessen für Hoch- und Tiefbauprojekte aus. Bestand Einigkeit, wurde jene Unternehmung bestimmt, die den Zuschlag erhalten soll. Die anderen Unternehmen boten ihre Leistung in der Folge zu höheren Offertpreisen an. Bis 2008 erfolgte diese Zusammenarbeit in „Vorversammlungen“, die vom Graubündnerischen Baumeisterverband GBV organisiert wurden. In den folgenden Jahren setzten die beteiligten Unternehmen die Zusammenarbeit ohne Mitwirkung des GBV fort. Zwischen 2004 und Herbst 2012 wurden so mehr als hundert Hoch- und Tiefbausubmissionen manipuliert und Preise abgesprochen.

Die WEKO berücksichtigt bei der Bussenfestsetzung unter anderem die Art und Schwere der Wettbewerbsbeschränkung, die finanziellen Verhältnisse sowie das Kooperationsverhalten der Unternehmen. Vorliegend verzichtete sie auf Sanktionen. Einer Unternehmung wurde die Busse vollständig erlassen, da sie die Abreden im Münstertal als erste meldete und sehr gut mit den Wettbewerbsbehörden kooperierte. Das zweite Unternehmen kooperierte ebenfalls mit der WEKO und befindet sich zudem im Konkurs. Der Entscheid der WEKO kann an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.

Die Untersuchung im Münstertal ist eine von insgesamt zehn Untersuchungen im Kanton Graubünden. Alle Verfahren haben den Ursprung in jener Untersuchung, die am 30. Oktober 2012 im Unterengadin mit Hausdurchsuchungen eröffnet wurde. Diese wurde schrittweise ausgedehnt, so im April 2013 auf den gesamten Kanton Graubünden und andere Unternehmen und im November 2015 nochmals auf weitere Unternehmen. Mit der letzten Ausdehnung wurde die grosse Untersuchung aus prozessökonomischen Gründen in zehn Untersuchungen aufgeteilt. Von diesen Verfahren sind rund 40 Unternehmen betroffen.

Diesen Herbst ist mit weiteren Entscheiden der WEKO in kleineren Untersuchungen zu rechnen. Die betroffenen Unternehmen erhielten bereits Gelegenheit, sich zu den Vorwürfen schriftlich zu äussern. Die Ermittlungen in den restlichen, noch nicht entscheidreifen Untersuchungen sind weitgehend abgeschlossen. Voraussichtlich können die Entscheidanträge des Sekretariates noch in diesem Jahr den Parteien zur Stellungnahme zugestellt werden.


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