Strengere Effizienzkriterien für Neuwagen ab 1. Januar 2018

Bern, 06.07.2017 - Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK verschärft die Energieeffizienz-Kategorien der Energieetikette für Personenwagen. Die Anpassung erfolgt im Rahmen der gemäss Energieverordnung vorgeschriebenen jährlichen Überprüfung. Durch die Verschärfung wird sichergestellt, dass erneut nur ein Siebtel aller Neuwagenmodelle in die beste Effizienz-Kategorie A fällt. Die neuen Kategorien gelten ab 1. Januar 2018.

Seit März 2003 muss die Energieetikette für Personenwagen gut sichtbar bei jedem zum Verkauf angebotenen Neuwagen angebracht sein. Die Energieetikette unterteilt die Personenwagen in sieben Effizienzkategorien von A bis G: A steht für ein energieeffizientes, G für ein vergleichsweise ineffizientes Fahrzeug. Daneben enthält die Etikette weitere Angaben wie zum Beispiel zum Treibstoffverbrauch oder zu den CO2-Emissionen und ermöglicht so einen energie- und umweltbewussten Autokauf.

Die Energieetikette wird vom UVEK jährlich (Stichtag: 31. Mai) dem neusten Stand der Technik angepasst, da sonst der Anteil an Fahrzeugen in der besten Effizienz-Kategorie A ständig zunehmen würde. Dabei werden auch die Faktoren zur Berechnung der Benzinäquivalente, die Faktoren der CO2-Emissionen aus der Treibstoff- und Strombereitstellung und der Primärenergie-Benzinäquivalente überprüft und an die neuen Erkenntnisse der Wissenschaft und Technik sowie an die internationalen Entwicklungen angepasst. Dabei kam es zu deutlichen Änderungen bei Erdgas und Strom. Neu wurde zudem Wasserstoff in die Verordnung VEE-PW aufgenommen. Somit können auch Brennstoffzellenfahrzeuge mit einer Energieetikette gekennzeichnet werden. Als Basis zur Berechnung der Faktoren für Wasserstoff wurde der Herstellungspfad des Wasserstoff-Mixes verwendet, der an den öffentlich zugänglichen Wasserstoff-Tankstellen in der Schweiz getankt werden kann. Die neuen Grenzen der Effizienz-Kategorien sind in der Verordnung des UVEK über Angaben auf der Energieetikette von neuen Personenwagen (VEE-PW) festgelegt. Sie gelten ab dem 1. Januar 2018.

Auf der Energieetikette muss auch der Durchschnittswert der CO2-Emissionen aller in der Vorperiode (1. Juni - 31. Mai) in Verkehr gesetzten Neuwagen ausgewiesen werden. Dieser lag bisher bei 134 Gramm CO2 pro Kilometer. Durch verbesserte Motoren sinken Treibstoffverbrauch und CO2-Emissionen von Neuwagen jedoch stetig ab, so dass der durchschnittliche CO2-Ausstoss für die Neuwagen-Modelle in der Schweiz neu bei 133 g/km liegt*.

*Anmerkung: Der Wert von 133 g/km berechnet sich auf Basis der Neuwagen, die zwischen 1. Juni 2016 und 31. Mai 2017 neu in Verkehr gesetzt wurden. Im Bericht „Energieverbrauch und Energieeffizienz der neuen Personenwagen 2016" vom 12. Juni 2017 wird der Wert der durchschnittlichen CO2-Emissionen der Neuwagen mit 134 g/km beziffert. Dieser Wert bezieht sich auf das Kalenderjahr 2016.


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