Grünpflege auf 4236 Hektaren entlang der Nationalstrassen

Bern, 07.06.2017 - Entlang der 1840 Kilometer Nationalstrassen gibt es 4236 Hektaren Grünräume. Die Gebietseinheiten (in der Regel kantonale Dienste) setzen die Grünpflege im Auftrag des Bundesamts für Strassen (ASTRA) um. Eine Richtlinie regelt die Pflege und den Unterhalt dieser Grünräume und soll dazu beitragen, dass die Pflege gezielter, besser und mit nachhaltiger Wirkung auch im Bereich der Biodiversität ausgeführt wird. Die Kosten für die Grünpflege belaufen sich jährlich auf rund 35 Millionen Franken.

Die 4236 Hektaren Grünräume entsprechen einer Fläche grösser als der Kanton Basel-Stadt. Zum grössten Teil sind es Böschungen, Hecken, Wiesen bei Ein- und Ausfahrten oder Spielwiesen auf Rastplätzen und weitere Freiflächen. Diese Grünräume sind einerseits Elemente der Landschaftsgestaltung, sind andererseits aber auch unverzichtbar für den Betrieb der Autobahnen: Hecken stabilisieren die Böschungen; niederer Pflanzenbewuchs verhindert die Erosion, Bäume bilden einen natürlichen Schutz vor Lawinen und spenden Schatten auf den Rastplätzen.

Die Grünräume sind als Lebensraum oder als vernetzende Elemente ökologisch wertvoll. In intensiv genutzten Landschaften stellen die Böschungen der Nationalstrassen Rückzugsräume für verschiedene Pflanzen- und Tierarten dar. Insbesondere dort, wo grosse Flächen zum Perimeter der Strasse bzw. des Strassenunterhaltes gehören, besteht ein erhebliches Potential.

Richtlinie sichert Nachhaltigkeit

Dank einer spezifischen Richtlinie gibt es prägnante Kriterien, um Gestaltungsziele festzusetzen - dies unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Anliegen von Land-schaft, Biodiversität, Strassenentwässerung, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit. Die Richtlinie schliesst auch Lücken im Umgang mit Sicherheitszonen, invasiven gebietsfremden Pflanzen (invasive Neophyten), den Umgang mit Wildzäunen sowie einer besseren Berücksichtigung des Unterhalts bei der Grünraumplanung.

Folgende sechs Grundsätze werden gemäss der Richtlinie bei der Grünraumgestaltung berücksichtigt:

  • Eingliederung der Nationalstrasse in die Landschaft fördern.
  • Vernetzung der Grünräume ermöglichen.
  • Biodiversitätsschwerpunkte festlegen.
  • Prävention gegen invasive Neophyten.
  • Grünräume als Pufferzonen gestalten.
  • Einen effizienten und effektiven Unterhalt sicherstellen.

Zwei Zonen mit unterschiedlicher Funktion

Beim Betrieb wird eine klare Differenzierung zwischen zwei Zonen gemacht. In der ersten, intensiven Zone, die rund zwei Meter Breite ab Fahrbahn umfasst, sind ausschliesslich Wiesen anzulegen. Es handelt sich hier um den so genannten Sicherheitsbereich, der in seiner Ausgestaltung und Breite klar definiert war.

In der angrenzenden zweiten, extensiven Zone ausserhalb des Sicherheitsbereichs dürfen alle Vegetationstypen angelegt werden. Bei Heckenbepflanzungen ist jedoch auf die Platzverhältnisse Rücksicht zu nehmen. Eine Niederhecke hat einen Platzbedarf von mindestens drei Metern Breite. Wo dies möglich ist, sollen Vegetationstypen mit Gehölz stärker gefördert werden, insofern sie zur Vernetzung, zum Immissions- (Feinstaub) und Blendschutz sowie zur Neophytenprävention beitragen. Zudem können Hochhecken die Kollisionsgefahr mit Grossvögeln vermindern, da diese dadurch gezwungen werden, die Nationalstrasse in einer bestimmten Höhe zu überfliegen.

Verantwortlich für die Pflege der Grünräume entlang der Nationalstrassen ist das Bundesamt für Strassen (ASTRA). In seinem Auftrag setzen die Gebietseinheiten (meist die kantonalen Tiefbauämter) die Grünpflege um. Für Unterhalt und Pflege der Grünräume entlang der Nationalstrassen gibt das ASTRA jährlich rund 30 bis 35 Millionen Franken aus.

Eine Tonne Abfall pro Kilometer und Jahr

Abfall achtlos wegwerfen oder auf öffentlichen Räumen einfach liegen lassen - dieses heute weit verbreitete Phänomen heisst Littering. Im Bereich der Nationalstrassen sind besonders die Rastplätze davon betroffen. Rastplätze sind jene Haltestellen auf den Nationalstrassen, auf welchen es keine Restaurants gibt. Sowohl auf den Aussenanlagen mit Picknickplatz als auch in den Toiletten lassen viele ihren Abfall liegen. Auch Raststätten (mit Restaurant) und die Strassenränder sind vom Littering betroffen. Das Entfernen der Abfälle entlang der Autobahnen ist für das Personal mit grossem Sicherheitsrisiko verbunden.

Wieviel Abfall auf den Nationalstrassen durch Littering anfällt, kann nur geschätzt werden. Die Gebietseinheiten führen keine separaten Statistiken. Aufgrund der Erfahrungen und Schätzungen geht das ASTRA von rund einer Tonne Littering-Abfall pro Autobahnkilometer und Jahr aus. Die damit verbundenen Reinigungskosten werden auf rund zwei Millionen Franken jährlich geschätzt. Die Menge an Littering-Abfall ist regional sehr unterschiedlich.


Adresse für Rückfragen

Mediendienst Bundesamt für Strassen: 058 464 14 91



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