Prozess betreffend Markenanspruch Swiss Military

Bern, 02.05.2017 - Das Bundesverwaltungsgericht verhandelte heute in einem Rechtsstreit gegen die Markenregistrierung Swiss Military. Das Parlament hat 2013 die Motion «Registrierung der Marken Swiss Army, Swiss Military, Swiss Air Force» gutgeheissen. Der Bundesrat hat VBS/armasuisse mit der Umsetzung beauftragt. Die armasuisse schloss in den letzten Jahren mit mehreren Schweizer Firmen Lizenzverträge ab und führt im Inland und Ausland mehrere Prozesse und Verfahren wegen Verletzung der Militärmarken des Bundes.

Am 20.6.2013 hat das Parlament die Motion SiK 12.3667 «Registrierung der Marken Swiss Army, Swiss Military und Swiss Air Force» angenommen. Die Motion beauftragt den Bundesrat beziehungsweise das VBS und letztlich armasuisse, die genannten Marken im In- und Ausland zu schützen, zu verteidigen und durch Lizenzverträge zu vermarkten. Die Produkte der Schweizer Lizenzpartner, welche die Anforderungen der Swissness-Gesetzgebung erfüllen müssen, werden in den globalen Märkten verkauft und markenrechtlich geschützt. Markenverletzungen in der Schweiz und im Ausland werden im Auftrag der armasuisse bei Bedarf gerichtlich durchgesetzt. Lizenzeinnahmen werden zur Deckung der Kosten für den Markenschutz und die Markenverteidigung verwendet. Der Ertrag fliesst in die Bundeskasse.

armasuisse als Vertreterin der Schweizerischen Eidgenossenschaft meldete beim Institut für geistiges Eigentum die Marke Swiss Military an. Die Marke beansprucht u.a. Schutz für Uhren und Zeitmessinstrumente schweizerischer Herkunft. Gegen diese Eintragung erhob eine Drittpartei, welche die Marke ebenfalls eingetragen hat Einspruch beim IGE, der in der Folge gutgeheissen wurde. Gegen diesen Entscheid reichte die Schweizerische Eidgenossenschaft, vertreten durch armasuisse, Beschwerde ein.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die involvierten Parteien angehört. Das Urteil wird schriftlich eröffnet und wird frühestens in einigen Monaten verkündet.


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