Bundesrat verabschiedet Nachtrag I zum Voranschlag 2017

Bern, 22.03.2017 - Der Bundesrat hat seiner Sitzung vom 22. März 2017 den Nachtrag I zum Voranschlag 2017 verabschiedet. Damit unterbreitet er dem Parlament neun Nachtragskredite von insgesamt 37 Millionen Franken. Die Nachtragskredite führen im laufenden Jahr zu einer Erhöhung der budgetierten Ausgaben um 0,03 Prozent.

Mit 18,0 Millionen entfällt rund die Hälfte des Nachtragsvolumens auf das Informatikprojekt FISCAL-IT. Damit sollen die IT-Anwendungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) bis Ende 2018 grundlegend erneuert werden. Das Parlament hat für das Projekt mit dem Voranschlag 2014 einen Verpflichtungskredit von 85,2 Millionen bewilligt. Die Beschaffung der neuen Technik verzögerte sich insbesondere aufgrund von Ressourcenproblemen interner und externer Lieferanten bei der Entwicklung neuer Applikationen und deren Integration in die bestehende Systemlandschaft (siehe Medienmitteilung vom 15.02.2017). Dies führt zu einem zusätzlichen Kreditbedarf im Jahr 2017. Um den Stillstand und weitere Mehrkosten im Programm zu vermeiden, hat die Finanzdelegation bereits einem Vorschuss von 3,0 Millionen zugestimmt. Sie hat dies mit der Auflage verbunden, dass der Mehrbedarf bei den IKT-Mitteln kompensiert wird, bis ein Beschluss des Parlaments vorliegt.

Weitere grössere Nachträge betreffen einen Kredittransfer in das Globalbudget des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) von 6,9 Millionen sowie zusätzliche Mittel von 4,9 Millionen für die Reorganisation des Bereichs Informations- und Objektsicherheit beim Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS). Beide Nachträge werden vollumfänglich kompensiert.

Die mit dem Nachtrag I beantragten Mehrausgaben belaufen sich auf 0,03 Prozent der mit dem Voranschlag 2017 bewilligten Ausgaben und liegen damit deutlich unter dem langjährigen Durchschnitt (2010–2016: 0,2 Prozent).

Was sind Nachtragskredite?
Nachtragskredite ergänzen das Budget des laufenden Jahres mit unvermeidlichen Aufwendungen oder Investitionsausgaben und müssen vom Parlament bewilligt werden. Nachtragskredite können beantragt werden, wenn der Mittelbedarf nicht rechtzeitig vorhergesehen werden konnte, ein verzögerter Leistungsbezug zu erheblichen Nachteilen führen würde und nicht bis zum nächsten Voranschlag zugewartet werden kann. Die Verwaltungseinheiten haben den zusätzlichen Kreditbedarf eingehend zu begründen.

Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament die Nachtragskredite zweimal jährlich mit einer Botschaft. Die Behandlung in den eidgenössischen Räten erfolgt in der Sommersession (Nachtrag I, gemeinsam mit der Rechnung des Vorjahres) bzw. in der Wintersession (Nachtrag II, gemeinsam mit dem Budget für das folgende Jahr).


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