Branchenorganisation Milch: Begehren um Allgemeinverbindlichkeit des Standardvertrags publiziert

Bern, 17.02.2017 - Die Branchenorganisation Milch (BO Milch) möchte ihr Reglement für den Standardvertrag, die Modalitäten zum Erst- und Zweitmilchkauf und die Segmentierung durch den Bundesrat allgemeinverbindlich erklären lassen. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat heute das entsprechende Begehren veröffentlicht. Interessierte können sich bis zum 20. März 2017 schriftlich dazu äussern.

An der ausserordentlichen Delegiertenversammlung vom 16. November 2016 hat die BO Milch ergänzende Vorschriften für den Milchhandel beschlossen. Danach muss neu jeder Milchkäufer, der Mitglied der BO Milch ist, bis am 20. Tag des Monats seinem Verkäufer (z.B. Milchproduzent) die Konditionen über Menge und Preis für den kommenden Monat mitteilen. Diese Massnahme soll dazu beitragen, die Verbindlichkeit und Transparenz auf dem Milchmarkt zu verbessern und die Position der Milchverkäufer zu stärken. Letztere haben dank den ergänzenden Vorschriften eine verbindliche Entscheidungsgrundlage für eine allfällige Anpassung der Produktion bzw. des Handels. Um die Umsetzung flächendeckend sicherzustellen, ersucht die BO Milch den Bundesrat, das „Reglement für den Standardvertrag und die Modalitäten zum Erst- und Zweitmilchkauf und die Segmentierung“ gestützt auf Artikel 37 des Landwirtschaftsgesetzes (SR 910.1) auf allen Stufen des Kaufes und des Verkaufes von Rohmilch allgemeinverbindlich zu erklären. Das heisst, dass alle Käufer und Verkäufer von Milch, somit auch die Nichtmitglieder der BO Milch, das Reglement einhalten müssten.

Das Begehren der BO Milch wurde heute im Schweizerischen Handelsamtsblatt und auf der Website des BLW (www.blw.admin.ch) publiziert. Mit der Veröffentlichung sollen die Akteure im Milchsektor über das Begehren der BO Milch informiert werden. Interessierte können sich bis zum 20. März 2017 schriftlich dazu äussern. Die Stellungnahmen sind dem Bundesamt für Landwirtschaft, Fachbereich Tierische Produkte und Tierzucht, Mattenhofstrasse 5, 3003 Bern zu übermitteln. Der Bundesrat wird anschliessend entscheiden, ob und allenfalls wieweit er dem Begehren entsprechen wird.


Adresse für Rückfragen

Monika Meister, Fachbereich Tierische Produkte und Tierzucht, Bundesamt für Landwirtschaft BLW, Tel. 058 462 25 64, monika.meister@blw.admin.ch



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