Fernmeldeüberwachung in Strafverfahren: Bundesrat verbessert Kostendeckungsgrad

Bern, 16.11.2016 - Der Bundesrat will den seit Jahren tiefen Grad der Kostendeckung im Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) verbessern. Er hat deshalb beschlossen, die Gebühren für Überwachungsmassnahmen, die Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden zur Klärung von Straftaten anordnen, auf den 1. Januar 2017 um fünf Prozent zu erhöhen. Das Gebührenvolumen steigt so voraussichtlich um rund 0,8 Millionen Franken. Namentlich die Kantone werden auf diese Weise stärker in die Pflicht genommen. Die Erhöhung ist Teil des Stabilisierungsprogramms 2017-2019.

Die durch die Strafverfolgungsbehörden zu entrichtenden Gebühren für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs wurden seit dem Jahr 2004 nicht mehr erhöht. 2015 konnten mit den Gebühren lediglich 50 Prozent der Kosten gedeckt werden. Damit betrug das Defizit des Dienstes ÜPF rund 13,4 Millionen Franken.

Gebührenerhöhung als Folge des Stabilisierungsprogramms                                              

Der Bundesrat hatte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) in der Botschaft zum Stabilisierungsprogramm 2017-2019 (siehe Link) beauftragt, auf den 1. Januar 2017 eine solche Gebührenerhöhung um fünf Prozent vorzunehmen. Diese Anpassung hat der Bundesrat nun mit einer Teilrevision der Verordnung über die Gebühren und Entschädigungen für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (GebV-ÜPF) umgesetzt.

Im Rahmen der Revision des Bundesgesetzes betreffend Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) hatte der Bundesrat zudem bereits am 28. Mai 2014 beschlossen, den Kostendeckungsgrad des Dienstes ÜPF zu verbessern, um die Deckung der Betriebsausgaben des Dienstes ÜPF sicherzustellen. Die laufende Totalrevision der Gebührenverordnung wird deshalb nochmals eine Gebührenerhöhung nach sich ziehen.

Gebührenvolumen steigt um 0,8 Millionen Franken

Mit der Gebührenerhöhung werden auch die Kantone stärker an den anfallenden Kosten beteiligt. Das Gebührenvolumen von aktuell 16 Millionen Franken kann durch der Erhöhung um fünf Prozent per 1. Januar 2017 voraussichtlich um 0,8 Millionen Franken angehoben werden.

Weiter wird im Rahmen der Teilrevision der Zeitpunkt der Rechnungsstellung angepasst. Diese ist nach geltendem Recht erst nach Abschluss einer Überwachungsmassnahme möglich. Das führte bisher zu einer stark verzögerten Abrechnung, da diese erst Monate oder sogar Jahre später erfolgte. Neu soll der Dienst ÜPF der anordnenden Behörde bereits nach Aktivierung einer Überwachungsmassnahme Rechnung stellen. Überwachungsaufträge sollen noch im selben Monat in Rechnung gestellt werden können, in dem sie erteilt wurden. Mit der zeitnahen Rechnungsstellung wird eine verlässlichere Finanzkontrolle ermöglicht.


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Nils Güggi, Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr, T +41 58 463 36 21



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