Bundesrat harmonisiert Bundespersonalrecht mit dem neuen Sozialplan

Bern, 12.10.2016 - Der Bundesrat hat heute die Bundespersonalverordnung angepasst, um diese mit dem neu ausgehandelten Sozialplan für die Bundesverwaltung zu harmonisieren. Damit wird sichergestellt, dass Mitarbeitende bei Umstrukturierungen und Reorganisationen in allen Fällen gleich behandelt werden.

Der Bundesrat hat heute verschiedene Änderungen der Bundespersonalverordnung (BPV) beschlossen. Die Anpassungen erfolgten im Hinblick auf den neu ausgehandelten Sozialplan, der im November zwischen den Sozialpartnern unterschrieben werden soll. Sie treten auf den 1. Dezember 2016 in Kraft.

Die BPV kommt künftig dann zum Tragen, wenn weniger als fünf Mitarbeitenden gekündigt wird oder weniger als fünf Stellen abgebaut werden müssen. In allen anderen Fällen kommt der Sozialplan zur Anwendung. Damit ist sichergestellt, dass Mitarbeitende bei Umstrukturierungen und Reorganisationen, unabhängig davon, wie viele Personen betroffen sind, alle gleich behandelt werden. Die Regelungen zu den Abgangs­ent­schädigungen wurden in Anlehnung an die bestehende Praxis neu festgelegt. Zudem wurde der Katalog von Massnahmen und Leistungen bei Umstrukturierungen und Reorganisationen mit demjenigen des Sozialplans harmonisiert.


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