Erfolgreiche Initiative der Schweiz: Menschenrechtsrat stimmt Resolution zur Vergangenheitsarbeit zu

Bern, 30.09.2016 - Der Menschenrechtsrat beendet heute in Genf seine dreiwöchige Septembersession. Die Schweiz hat erfolgreich eine Resolution im Themenbereich Vergangenheitsarbeit eingebracht mit dem Ziel, die Prävention von Gräueltaten zu stärken.

Die Schweiz engagiert sich seit 2003 in der Vergangenheitsarbeit. Sie hat nun die Septembersession des Menschenrechtsrates genutzt, um in diesem Themenbereich einen Akzent auf den Beitrag der Vergangenheitsarbeit zur Prävention von (auch wiederholten) Gräueltaten und anderen groben Verletzungen der Menschenrechte und schweren Verstössen des humanitären Völkerrechts zu setzen. Konkret werden der zuständige Sonderberichterstatter für die Förderung von Wahrheit, Gerechtigkeit, Wiedergutmachung und Garantie der Nichtwiederholung sowie der Sonderberate des UNO-Generalsekretärs für die Prävention von Genoziden beauftragt, über die Beiträge der Vergangenheitsarbeit zur Prävention von Gräueltaten zu berichten. Die entsprechende Resolution wurde heute mit 29 Ja-Stimmen gegen 1 Nein-Stimme bei 17 Enthaltungen verabschiedet. Die Schweiz arbeitete für diese Initiative in erster Linie mit Argentinien und Marokko zusammen, zwei Partnerstaaten, mit denen sie 2011 auch die Schaffung des Mandats des Sonderberichterstatters initiiert hatte.

Als Konzept beruht die Vergangenheitsarbeit auf den sogenannten „Grundsätzen zur Bekämpfung der Straflosigkeit“. Diese anerkennen die Rechte der Opfer und die Pflichten der Staaten im Kampf gegen die Straflosigkeit im Falle schwerer Menschenrechtsverletzungen und Verstössen gegen das humanitäre Völkerrecht. Die Grundsätze sehen dafür eine Reihe kombinierter Massnahmen vor und zwar in den Bereichen Recht auf Wahrheit, Recht auf Gerechtigkeit, Recht auf Wiedergutmachung und der Garantie der Nichtwiederholung.

Während der Septembersession des Menschenrechtsrats gehörte die Schweiz zudem zu den Initianten einer neuen Resolution im Schnittbereich Schutz von Kulturerbe und Menschenrechtsschutz, welche die Staatengemeinschaft an ihre Verpflichtungen im Bereich der kulturellen Rechte erinnert und unrechtmässige Zerstörung, Raub und Schmuggel von Kulturgütern verurteilt. Wie immer hat sie auch Ländersituationen eng verfolgt – so etwa die Debatten und Beschlüsse zu Burundi, Syrien und Jemen. Die Schweiz fordert dabei nicht nur konsequent die Achtung der Menschenrechte und, wo anwendbar, des humanitären Völkerrechts ein. Sie setzt sich auch dafür ein, dass Menschenrechtsverletzungen und Verletzungen des humanitären Völkerrechts von internationalen Überwachungs- und Untersuchungsmechanismen dokumentiert werden, damit die Verantwortlichen künftig strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können.


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