Elpag-Verordnung in Kraft gesetzt

Bern, 23.09.2016 - Am 1. November 2016 wird das bisherige Personen-, Akten-, und Geschäftsverwaltungssystem Pagirus des Bundesamtes für Justiz (BJ) durch ein Nachfolgesystem ersetzt. Der Bundesrat hat die Datenbearbeitung im neuen System in der Verordnung über das elektronische Personen-, Akten- und Geschäftsverwaltungssystem (Elpag-Verordnung) geregelt, die er am Mittwoch auf den 1. November 2016 in Kraft gesetzt hat.

Das BJ erfasst und behandelt im neuen System insbesondere Personendaten im Bereich der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen und des internationalen Privat- und Zivilprozessrechtes. Im Gegensatz zum technologisch veralteten Pagirus-System werden die Daten im neuen System elektronisch und nicht mehr in Papierform bearbeitet.

Daten dürfen nur von jenen Mitarbeitenden bearbeitet werden, die mit den entsprechenden Aufgaben betraut sind. Das Staatssekretariat für Migration, das Bundesamt für Polizei sowie der Nachrichtendienst des Bundes können auf bestimmte Daten aus dem Bereich der internationalen Rechtshilfe online zugreifen. Die Elpag-Verordnung stützt sich auf das Bundesgesetz über die Rechtshilfe in Strafsachen und auf das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz. Sie ersetzt die bisherige Pagirus-Verordnung aus dem Jahr 2009.


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