Emmentaler AOP: Begehren zur Mengensteuerung publiziert

Bern, 06.09.2016 - Die Branchenorganisation Emmentaler Switzerland (ES) möchte ihre zentrale Mengensteuerung für den Emmentaler AOP durch den Bundesrat auch auf die Nichtmitglieder ausdehnen lassen. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat heute das entsprechende Begehren veröffentlicht. Interessierte können sich bis zum 7. Oktober 2016 schriftlich dazu äussern.

An der ausserordentlichen Delegiertenversammlung vom 18. November 2015 hat die ES beschlossen, die zentrale Mengensteuerung für den Emmentaler AOP weiterzuführen. Die ES legt je Käserei monatlich eine maximale Produktionsmenge fest und kann Übermengen sanktionieren. Um die Umsetzung flächendeckend sicherzustellen, ersucht sie den Bundesrat, die Mengensteuerung gestützt auf Artikel 9 des Landwirtschaftsgesetzes (SR 910.1) auch für die Nichtmitglieder verbindlich zu erklären. Der Bundesrat hatte die Mengensteuerung für den Emmentaler AOP bereits für den Zeitraum von 1. Juli 2013 bis am 30. Juni 2015 auf die Nichtmitglieder ausgedehnt.

Das Begehren der ES wurde heute im Schweizerischen Handelsamtsblatt und auf der Website des BLW (www.blw.admin.ch, Instrumente, Qualitäts- und Absatzförderung, Branchenorganisationen) publiziert. Mit der Veröffentlichung sollen die Nichtmitglieder der ES über das Begehren informiert werden. Interessierte können sich bis zum 7. Oktober 2016 schriftlich dazu äussern. Der Bundesrat wird anschliessend entscheiden, ob und allenfalls wieweit er dem Begehren entsprechen wird. Die Stellungnahmen sind dem Bundesamt für Landwirtschaft, Fachbereich Tierische Produkte und Tierzucht, Mattenhofstrasse 5, 3003 Bern zu übermitteln.


Adresse für Rückfragen

Monika Meister, Bundesamt für Landwirtschaft BLW, Fachbereich Tierische Produkte und Tierzucht, Tel. 058 462 25 64, monika.meister@blw.admin.ch +41 58 462 25 64



Herausgeber

Bundesamt für Landwirtschaft
http://www.blw.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-63654.html