Demokratische Mitwirkungsrechte stärken

Bern, 24.08.2016 - Der Bundesrat will das Recht der Bevölkerung auf Mitwirkung in Angelegenheiten der Gemeinden stärken. Dazu soll ein entsprechendes Zusatzprotokoll des Europarats zur Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung ratifiziert werden. Er hat dazu am Mittwoch die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis genommen und die Botschaft verabschiedet.

Das Zusatzprotokoll zur Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung schützt die aktive Mitgestaltung der Bürgerinnen und Bürger am Gemeindeleben. Es verpflichtet die Vertragsstaaten, den Gemeinden die nötigen Kompetenzen zur Verwirklichung von Mitwirkungsrechten einzuräumen. Die Gemeinden sind verpflichtet, bestimmte Mitwirkungsrechte reglementarisch festzuschreiben. Dazu gehören beispielsweise kommunale Volksabstimmungen oder der Zugang zu amtlichen Dokumenten. 

Mehrheitlich positive Reaktionen

Die Schweiz erfüllt die Anforderungen an einen Beitritt zum Zusatzprotokoll bereits heute. Auch deshalb sind die Reaktionen der Vernehmlassungsteilnehmer überwiegend positiv ausgefallen. Mit ihrem Beitritt zum Zusatzprotokoll leistet die Schweiz einen Beitrag zur Stärkung der Demokratie auf internationaler Ebene. Der Bundesrat teilt das Anliegen des Europarats, die Mitwirkung der Bevölkerung an öffentlichen Angelegenheiten auf lokaler Ebene zu fördern.


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