Rechtsschutz in Bundesstrafverfahren stärken

Bern, 17.06.2016 - Der Bundesrat will am Bundesstrafgericht eine Berufungskammer schaffen. Damit soll der Rechtsschutz für Straffälle, die der Gerichtsbarkeit des Bundes unterliegen, gestärkt werden. Er hat dazu am Freitag die entsprechende Zusatzbotschaft zur Revision des Bundesgerichtsgesetzes verabschiedet. Künftig soll bei allen Straffällen auch der Sachverhalt von zwei unabhängigen Instanzen beurteilt werden können.

Das Bundesstrafgericht beurteilt Straffälle, die nicht in die Zuständigkeit der kantonalen Strafverfolgungsbehörden fallen, sondern die von den Bundesbehörden verfolgt werden. Nach geltendem Recht kann ein Entscheid des Bundesstrafgerichts mit Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht angefochten werden. Dabei kann das Bundesgericht zwar die Rechtsanwendung überprüfen, ist aber grundsätzlich an den Sachverhalt gebunden, wie ihn die Vorinstanz festgestellt hat.

In Umsetzung einer Motion von Ständerat Claude Janiak hat der Bundesrat im Jahr 2013 vorgeschlagen, die Kognition des Bundesgerichts bei der Beurteilung von Beschwerden zu erweitern und so den Rechtsschutz zu stärken. Die Bundesrichter hätten einen Straffall folglich neu nicht nur in rechtlicher, sondern auch in tatsächlicher Hinsicht uneingeschränkt überprüfen können. Das Parlament hat jedoch diese Vorlage an den Bundesrat zurückgewiesen und ihn beauftragt, eine gesetzliche Grundlage für eine eigenständige Berufungskammer am Bundesstrafgericht zu erarbeiten. Mit der Verabschiedung der Zusatzbotschaft zur Änderung des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) erfüllt der Bundesrat nun diesen Auftrag.

Das Prinzip der "double instance" auch auf Bundesebene

Mit der Einführung der Strafprozessordnung im Jahr 2011 hat der Gesetzgeber in den Kantonen bereits ein zweistufiges Gerichtsmodell eingeführt. Eine Straftat kann folglich von zwei unabhängigen Gerichten sowohl hinsichtlich der rechtlichen Würdigung der Tat als auch hinsichtlich der Feststellung des Sachverhalts umfassend beurteilt werden. Eine Berufungskammer beim Bundesstrafgericht verwirklicht das Prinzip der "double instance" auch auf Bundesebene, womit der Rechtsschutz ausgebaut wird. Dies ist gerade bei komplexen Verfahren, wie sie vor allem am Bundesstrafgericht zu bewältigen sind, bedeutsam. Der Entscheid der Berufungskammer wiederum kann mit Beschwerde in Strafsachen ans Bundesgericht weitergezogen werden. Dieses kann die Rechtsanwendung überprüfen, ist aber grundsätzlich an den Sachverhalt gebunden, wie ihn die Vorinstanz festgestellt hat.


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