Anhaltend hohe Fallzahlen in der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen

Bern, 16.06.2016 - Der Direktionsbereich Internationale Rechtshilfe des Bundesamts für Justiz hat heute seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2015 veröffentlicht. Die anhaltend hohen Fallzahlen in der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen belegen die starke grenzüberschreitende Vernetzung der schweizerischen Strafverfolgung, vorab mit europäischen Staaten. Auffällig ist auch die steigende Komplexität der Verfahren. Von grossem medialem Interesse waren namentlich die Verfahren im Umfeld der FIFA.

Dem Direktionsbereich Internationale Rechtshilfe des Bundesamtes für Justiz kommt als zentrale Anlaufstelle für die Zusammenarbeit von in- und ausländischen Behörden in der internationalen Strafverfolgung eine Schlüsselrolle zu. Innert zehn Jahren sind die Fallzahlen in den wichtigsten Aufgabengebieten der internationalen Rechtshilfe enorm gestiegen. So haben sich etwa die Fahndungs- als auch die Auslieferungsersuchen an die Schweiz und ans Ausland je beinahe verdoppelt. Die Ersuchen an die Schweiz im Bereich der Aufsicht über die sogenannte "andere" Rechtshilfe (insbesondere Erhebung von Beweismitteln, Beschlagnahme und Herausgabe von Vermögenswerten, etc.) haben sich in dieser Zeitspanne sogar fast verdreifacht. Auch im Jahr 2015 bewegten sich die zu behandelnden Fälle durchwegs auf sehr hohem Niveau.

Während etwa 80 Prozent des schweizerischen Auslieferungs- und Rechthilfeverkehrs mit Europaratsstaaten erfolgt, ist die Aufgabenerledigung namentlich mit den USA besonders intensiv. Dabei fällt auf, dass die Schweiz etwa drei Mal so viele Ersuchen an die US-Behörden stellt als umgekehrt. Innert fünf Jahren hat sich die absolute Anzahl der schweizerischen Rechtshilfeersuchen an die USA praktisch verdoppelt (von 50 Ersuchen im Jahr 2010 auf 96 Ersuchen im Jahr 2015), während die seitens der US-Behörden gestellten Ersuchen weiter gesunken sind. Die Zunahme der schweizerischen Ersuchen widerspiegeltdie ernorme Zunahme des täglichen Gebrauchs elektronischer Kommunikation über das Internet und Social Media, deren Provider sich häufig in den USA befinden.

Das Jahr 2015 zeigt, dass in vielen Rechtshilfefällen eine erhöhte Komplexität der internationalen Strafrechtskooperation zu bewältigen ist, beispielsweise bei der Verfolgung von Korruptions- oder Geldwäschereidelikten. Oft sind in den entsprechenden Rechtshilfeverfahren umfangreiche Strafakten zu sichten oder Bankunterlagen einer Mehrzahl von Betroffenen zu erheben. Auch im Bereich der Beschlagnahme und Herausgabe von Vermögenswerten, gerade wenn politisch exponierte Personen betroffen sind, gestalten sich die Rechtshilfeverfahren äusserst aufwändig.

Im Bereich der Auslieferung ist im Vergleich zum Vorjahr eine weitere Zunahme der Auslieferungsersuchen an die Schweiz auf hohem Niveau (von 364 im Jahr 2014 auf 397 im Jahr 2015) zu verzeichnen. Die Verhaftung von neun FIFA-Funktionären in Zürich und auch die in diesem Zusammenhang gestellten Rechtshilfeersuchen um Beschlagnahme von Vermögenswerten und die Herausgabe von Beweismitteln haben im Berichtsjahr weltweit grosse mediale Aufmerksamkeit erregt. Während diese neun Auslieferungsverfahren innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden konnten, ist das umfangreiche Rechtshilfeverfahren noch im Gang.

Der Direktionsbereich Internationale Rechtshilfe des BJ hat im Jahr 2015 nebst dem operativen Geschäft auch verschiedene Staatsvertragsverhandlungen weitergeführt oder zum Abschluss bringen können. Im Fokus steht dabei gemäss der aktuellen Staatsvertragsstrategie des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements eine Erweiterung des schweizerischen Staatsvertragsnetzes für die internationale Rechtshilfe in Strafsachen mit aufstrebenden Finanzplätzen in Asien und am Persischen Golf. Eine erste Annäherung wird ausserdem auch mit gewissen afrikanischen Staaten gesucht. So konnte 2015 sowohl mit Tansania als auch mit Katar je ein Memorandum of Understanding ausgehandelt werden, das im Wesentlichen den direkten Kontakt mit der Zentralbehörde des jeweiligen Landes zulässt.


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