Änderung des Zollgesetzes tritt am 1. August in Kraft

Bern, 03.06.2016 - Der Bundesrat hat heute die in der Frühlingssession von der Bundesversammlung verabschiedete Änderung des Zollgesetzes auf den 1. August 2016 in Kraft gesetzt.

Die Änderung des Zollgesetzes betrifft einerseits sicherheitsrelevante Bereiche wie die Definition der Sicherheitsaufgaben, die Präzisierung der Übernahme kantonaler polizeilicher Aufgaben oder die Strafbefreiung bei taktisch notwendigen Dienstfahrten, andererseits wirtschaftsrelevante Bereiche wie die Einschränkung der Solidarhaftung oder die Ausdehnung des Zollerlasses. Weiter wurden diverse Bestimmungen angepasst oder ins Gesetz aufgenommen, so zum Beispiel die Verpflichtung der Verkehrsunternehmen, Unterlagen für die Zollprüfung in elektronischer Form vorzulegen, die Vereidigung, die Möglichkeit der Einziehung von gefährlichen Gegenständen und Vermögenswerten oder Bestimmungen zum Datenschutz und zur Observation. Damit vor allem die wirtschaftsrelevanten Änderungen möglichst rasch umgesetzt werden können, hat der Bundesrat beschlossen, diese bereits auf den 1. August 2016 in Kraft zu setzen. Dazu sind keine ausführenden Bestimmungen auf Verordnungsstufe nötig.


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