Anpassung der Verordnung über Einreise und Visumerteilung für Staatsangehörige Perus

Bern, 05.04.2016 - Staatsangehörige aus Peru sind bei der Einreise in den Schengen-Raum seit Mitte März 2016 von der Visumpflicht befreit. Allerdings besteht die Visumpflicht für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz weiter. Die entsprechende Änderung der Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung trat im März 2016 in Kraft.

Staatsangehörige aus Peru sind für Aufenthalte von höchstens 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen ohne Erwerbstätigkeit im Schengen-Raum seit dem 15. März von der Visumpflicht befreit. Grundlagen der Visumbefreiung sind die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rats der Europäischen Union (EU) vom 15. Mai 2014, welche die Schweiz im Rahmen ihrer Assoziierung an Schengen übernommen hat, sowie ein Abkommen zwischen der EU und Peru vom 14. März 2016.

Die Befreiung von der Visumpflicht gilt jedoch nicht ohne weiteres für Personen, die während ihres Aufenthalts einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Vielmehr sind die Schengen-Staaten befugt, für visumsbefreite Staatsangehörige die Visumpflicht für diesen Reisezweck beizubehalten oder einzuführen. Das EJPD hat deshalb am 4. März 2016 eine entsprechende Änderung der Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung (VEV) gutgeheissen, die am 29. März in Kraft trat. Die VEV hält neu fest, dass Staatsangehörige Perus für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit weiterhin visumpflichtig bleiben. Ausgenommen bleiben bestimmte grenzüberschreitende Dienstleistungserbringungen bis acht Tage pro Kalenderjahr.

In Peru galt für Schweizerinnen und Schweizer bisher eine Visumbefreiung für Aufenthalte von bis zu einem halben Jahr. Peru hat sich bereit erklärt, diese Regelung auf unilateraler Basis beizubehalten.


Adresse für Rückfragen

Martin Reichlin, Staatssekretariat für Migration, T +41 58 465 93 50


Herausgeber

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
http://www.ejpd.admin.ch

Staatssekretariat für Migration
https://www.sem.admin.ch/sem/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-61225.html