Bundesrat genehmigt Änderung des Zoll-Transitverfahrens

Bern, 23.03.2016 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung den Beschlussentwurf des Gemischten Ausschusses EU-EFTA zur Änderung des «Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren (gVV)» gutgeheissen. Er tritt am 1. Mai 2016 in Kraft.

Das gVV ist ein internationales Zoll-Transitverfahren, das in 34 Ländern angewendet wird (in den 28 Mitgliedstaaten der EU, in der Schweiz, Norwegen, Island, Türkei, Mazedonien und Serbien). In diesem Verfahren dürfen Waren mit einem Minimum an Formalitäten und unter Aussetzung von Zöllen sowie nationalen Abgaben zwischen den Zollgebieten der Vertragsparteien befördert werden. Das Verfahren wird elektronisch abgewickelt. Im gVV-Anwendungsgebiet werden jährlich ungefähr 14 Millionen Versandverfahren eröffnet. Die Schweiz ist einer der wichtigsten Vertragspartner dieses Übereinkommens.

Aufgrund der definitiven Anwendung des Zollkodexes der Europäischen Union auf den 1. Mai 2016 werden eine Reihe von redaktionellen und technischen Anpassungen im Übereinkommen nötig. So müssen z. B. gewisse Begriffe ersetzt werden («Europäische Gemeinschaft» durch «Europäische Union» oder «EFTA-Land» durch «Land des gemeinsamen Versandverfahrens»). Ferner fallen einzelne Listen in den Anlagen zum Übereinkommen weg und Anforderungen an die Zollverschlüsse und die Bürgschaften werden präzisiert. Für den Transit im Eisenbahnverkehr durch die Schweiz wird ausserdem ein weiter vereinfachtes Verfahren eingerichtet.


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Beat Frei, Sektion Freihandels- und Zollabkommen, Oberzolldirektion, Eidgenössische Zollverwaltung EZV Tel. +41 58 462 54 85, beat.frei@ezv.admin.ch



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