Revidierte Verordnung über den Verkehr mit Abfällen gilt ab 1. Juli 2016

Bern, 23.03.2016 - Der Bundesrat hat heute die revidierte Verordnung über den Verkehr mit Abfällen genehmigt und auf den 1. Juli 2016 in Kraft gesetzt. Die Änderungen sind technischer Natur und betreffen in erster Linie die Begleitscheinpflicht für bestimmte andere kontrollpflichtige Abfälle. Per 1. Juli 2017 wird zudem die elektronische Übermittlung von Meldungen über grenzüberschreitende Abfalltransporte eingeführt. Gleichzeitig hat das UVEK die Departementsverordnung über Listen zum Verkehr mit Abfällen angepasst.

 


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