EKR - Asylsuchende und Flüchtlinge – Menschen wie wir

Bern, 21.03.2016 - Anlässlich des Internationalen Tags der Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung ruft die Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus EKR in Erinnerung, dass in der schweizerischen Aufnahmepolitik die Achtung und Menschenwürde weiterhin im Zentrum stehen müssen.

Die europäische Flüchtlingskrise war in den letzten Monaten politisches Schwerpunktthema. Die Angst vor dem Fremden hat auch die Schweiz erfasst. Die Personen, die in Europa Zuflucht suchen, werden als Hauptproblem wahrgenommen, und andere gesellschaftliche Fragen in den Hintergrund verdrängt. In Medien und sozialen Netzwerken kommt es immer häufiger zu verbalen Anfeindungen. Die Versuchung, Migrantinnen und Migranten im öffentlichen Raum zu stigmatisieren, wächst. Aufgrund der Vorurteile ihnen gegenüber müssen sie für zahlreiche Übel als Sündenbock herhalten.

Nach Ansicht der EKR muss etwas gegen die zunehmende Fremdenfeindlichkeit gegenüber Flüchtlingen unternommen werden. Die EKR weist darauf hin, dass gewisse Grenzen nicht überschritten werden dürfen. Diese Grenzen sind gesetzlich festgelegt. In einem Rechtsstaat wie der Schweiz, zu dessen Errungenschaften die Achtung aller Menschen – angefangen bei den schwächsten – gehört, ist Wachsamkeit eine Pflicht.

Männer, Frauen und Familien sind gezwungen, ihr Heimatland zu verlassen, weil dort ihre Rechte und ihr Leben gefährdet sind. Diese häufig traumatisierten Menschen wären lieber in ihrer Heimat geblieben. Sie haben ein Anrecht auf Achtung und Würde. Anstatt als Eindringlinge, sollten sie als Menschen angesehen und auch so behandelt werden. Abweisung und Verachtung gegenüber Migrantinnen und Migranten haben in unserer demokratischen Gesellschaft keinen Platz.

Der 21. März bietet auch Gelegenheit, die grosse Solidaritätsbereitschaft zahlreicher Bürgerinnen und Bürger gegenüber Schutzsuchenden aufzuzeigen. Die EKR ist erfreut, dass sich die Bevölkerung vermehrt gegen die in den sozialen Netzwerken verbreiteten Hassreden mobilisiert. Solchen spontanen und selbstlosen Aktionen kommt meist weniger Aufmerksamkeit zu als den fremdenfeindlichen Bekundungen und deren übertriebener Resonanz. Sie müssen jedoch publik gemacht und gefördert werden, denn sie sind die einzig richtige Antwort auf diskriminierende Hassreden.

Menschen, die Schutz suchen, vorübergehend oder dauerhaft aufzunehmen, ist eine Pflicht. Martine Brunschwig Graf, Präsidentin der EKR, findet dazu klare Worte: Rassismus und Diskriminierung zu bekämpfen heisst, die Werte, die die Schweiz ausmachen, zu verteidigen.


Adresse für Rückfragen

Martine Brunschwig Graf, Präsidentin EKR, 079 507 38 00, martine@brunschwiggraf.ch
Gülcan Akkaya, Vizepräsidentin EKR, 079 554 22 49, guelcan.akkaya@hslu.ch
Giulia Brogini, Geschäftsleiterin EKR, 079 322 19 70, giulia.brogini@gs-edi.admin.ch



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