Mutmassliche Mitglieder der 'Ndrangheta widersetzen sich fast alle der Auslieferung

Bern, 08.03.2016 - Die heute auf Anordnung des Bundesamtes für Justiz (BJ) in den Kantonen Thurgau, Zürich und Wallis festgenommenen mutmasslichen Mitglieder der mafiösen Vereinigung 'Ndrangheta sind noch gleichentags zu den italienischen Auslieferungsersuchen einvernommen worden. 14 Personen widersetzen sich der Auslieferung; eine im Kanton Thurgau festgenommene Person erklärte sich mit der Auslieferung an Italien grundsätzlich einverstanden, hat aber noch eine 3-tägige Bedenkzeit.

Das BJ wird nun - gestützt auf die italienischen Ersuchen und die Ergebnisse der Einvernahmen sowie schriftliche Stellungnahmen der betroffenen Personen - über die Auslieferung entscheiden. Das BJ wird zudem prüfen, ob diese Personen weiterhin in Haft bleiben oder gegen bestimmte Auflagen freigelassen werden sollen. Im Auslieferungsverfahren gilt zwar gemäss Rechtshilfegesetz und Rechtsprechung des Bundesgerichts die Haft als die Regel. Da die meisten Personen seit Jahren in der Schweiz wohnhaft sind und sie bereits vor der Festnahme Kenntnis von den italienischen Ermittlungen hatten, dürften das Fluchtrisiko und auch die Kollusionsgefahr gering sein. Das BJ erwägt daher, diese Personen gegen Kaution - allenfalls verbunden mit anderen Sicherungsmassnahmen (z. B. Meldepflicht und Schriftenabgabe) freizulassen.

Eine der zwei eingebürgerten Personen, die nicht ohne ihre Zustimmung an Italien ausgeliefert werden können, hat heute bei ihrer Einvernahme ebenfalls erklärt, sich einer Auslieferung zu widersetzen. Die andere eingebürgerte Person wird erst nächste Woche einvernommen.


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