Derzeit kein Bedarf für Benchmark-Regulierung

Bern, 04.03.2016 - Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung entschieden, auf eine Regulierung im Bereich «Benchmarks» zu verzichten.

Unter «Benchmarks» versteht man Kennziffern wie Zinssätze oder Indizes, die im Finanzbereich als Referenzwert für Finanzprodukte (z. B. Hypothekarverträge) verwendet werden. Auch in der Schweiz existieren Anbieter von Benchmarks, deren Benchmarks auch international verwendet werden.

Als Reaktion auf zahlreiche Fälle von Manipulationen bekannter Benchmarks wie dem LIBOR (London Interbank Offered Rate), die weltweit Beachtung fanden, wurde auf internationaler Ebene die Regulierung solcher Benchmarks thematisiert. In diesem Kontext publizierte die International Organization of Securities Commissions (IOSCO) die «Principles for Financial Benchmarks» (IOSCO-Prinzipien). Diese bezwecken, die Anreize für Manipulationen zu begrenzen und mögliche Interessenkonflikte angemessen zu steuern.

Im Rahmen der verwaltungsinternen Arbeiten wurde der regulatorische Handlungsbedarf im Zusammenhang mit den IOSCO-Prinzipien und den Regulierungsvorschlägen in der EU analysiert und die Frage erörtert, ob und gegebenenfalls in welcher Form für die Schweiz eine Benchmark-Regulierung erarbeitet werden muss. Die betroffene Branche (Benchmark-Anbieter, Branchenverbände, Banken und Börsen) wurde ebenfalls konsultiert und in die Arbeiten miteinbezogen. Nach Analyse des aktuellen Regulierungsentwurfs der EU und der darin enthaltenen Drittstaatenregelungen besteht nach Ansicht des Bundesrats in Übereinstimmung mit der betroffenen Branche derzeit kein Bedarf für eine staatliche Regulierung im Bereich der Benchmarks in der Schweiz.


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