Verordnung über die militärische Schifffahrt und Verordnung über die zivile Schifffahrt der Bundesverwaltung

Bern, 13.01.2016 - Der Bundesrat hat die Verordnung vom 1. März 2006 über die militärische Schifffahrt (VMSch) wie auch die Verordnung vom 1. März 2006 über die zivile Schifffahrt der Bundesverwaltung (VZSchB) geändert.

Mit diesen Änderungen erfolgt eine Anpassung an die ebenfalls geänderte Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern. Es handelt es sich hauptsächlich um Korrekturen und geringfügige Anpassungen technischer Art wie z.B. die Regelung des Radarpatentes für die Radarnavigation. Die Änderung tritt am 15. Februar 2016 in Kraft.


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