Schweizerin in Mali entführt

Bern, 08.01.2016 - Stellungnahme

Das EDA hat Kenntnis von der Entführung einer Schweizer Bürgerin in Mali. Bei der Schweizer Staatsangehörigen handelt es sich um die Person, die bereits im Frühjahr 2012 in Mali entführt worden ist. Das EDA steht mit deren Angehörigen in Kontakt. Zudem steht die Vertretung des EDA in Bamako in Kontakt mit den malischen Behörden, welche für die Lösung dieses Entführungsfalls zuständig sind.

Das Krisenmanagement-Zentrum (KMZ) des EDA hat nach Bekanntwerden des Entführungsfalls umgehend eine Taskforce gebildet. In Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Polizei fedpol und dem Nachrichtendienst des Bundes setzt sich das EDA dafür ein, eine Freilassung der Schweizer Bürgerin bei guter Gesundheit zu erreichen.

Seit dem 1. Dezember 2009 rät das EDA wegen der hohen Entführungsgefahr von Reisen nach Mali ab. Nach dem Ende der Entführung 2012, hatte das EDA die betroffene Schweizer Staatsangehörige auf die hohe persönliche Gefährdung in Mali hingewiesen, wie sie auch in den Reisehinweisen des Departements zum Ausdruck kommt, und ihr von einem weiteren Aufenthalt in Mali nachdrücklich abgeraten.

Das EDA empfiehlt nachdrücklich, die Reisehinweise des Departements vor Abreisen zu konsultieren. Solche wurden zu 176 Staaten erstellt und werden laufend aktualisiert. Ziel ist es, die Bürgerinnen und Bürger über die Sicherheitslage und möglichen Risiken in Reisedestinationen zu informieren. Die Reisehinweise sind auf der Website des EDA (www.eda.admin.ch/reisehinweise)  zu finden.


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