Prüfung der Kooperation in der militärischen Ausbildung und Rüstung

Bern, 15.12.2015 - Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) hat die internationale Kooperation in der militärischen Ausbildung und Rüstung untersucht. In ihrem Bericht an den Bundesrat von Anfang Oktober hat sie gewisse Mängel geortet und Empfehlungen zu deren Behebung gemacht. Der Bundesrat hat nun an der Sitzung vom 11. Dezember 2015 seine Stellungnahme zu dieser Untersuchung verabschiedet. Er ist mit den meisten Empfehlungen der GPK-S einverstanden und will auch die Transparenz insbesondere im Rüstungsbereich verbessern.

Die GPK-S hat dem Bundesrat am 6. Oktober 2015 einen Bericht zur internationalen Kooperation in der militärischen Ausbildung und in der Rüstung überreicht. Sie hat darin die Klarheit der strategischen Vorgaben für die beiden Bereiche, die Einhaltung der Vorgaben in der Praxis sowie die Abstimmung dieser Aktivitäten mit den aussenpolitischen Interessen der Schweiz untersucht. Der Hauptbefund lautete, dass die Vorgaben für die Steuerung der internationalen Kooperation zu wenig klar seien und dass insbesondere im Bereich Rüstung bei den internationalen Aktivitäten eine ungenügende Steuerung und Transparenz herrsche. Mit fünf Empfehlungen hat die GPK-S den Bundesrat aufgefordert, die Steuerung und Transparenz in diesen Bereichen zu verbessern.

Der Bundesrat hat nun zum Bericht und den Empfehlungen der GPK-S Stellung genommen. Er teilt das Anliegen der GPK-S, dass auch bei der internationalen Kooperation im Bereich der militärischen Ausbildung und der Rüstung Transparenz herrschen und diese Aktivitäten mit den aussenpolitischen Interessen abgestimmt sein sollen. Das war schon bisher der Fall, der Bundesrat anerkennt aber, dass es punktuell noch Verbesserungsmöglichkeiten gibt. Er ist deshalb mit der Stossrichtung des Berichts der GPK-S und der Mehrheit der darin geäusserten Anliegen einverstanden. So sollen zum Beispiel künftig alle Rahmenabkommen und Vereinbarungen im Rüstungs- und Ausbildungsbereich im jährlichen Bericht des Bundesrates über die internationalen Verträge aufgeführt werden. Weiter soll auch im Rüstungsbereich bei internationalen Abkommen jeweils deren Tragweite und rechtliche Verbindlichkeit umfassend geprüft werden. Im Rüstungsbereich sind zudem weitere organisatorische Massnahmen ergriffen worden, um die Steuerung und Transparenz der internationalen Zusammenarbeit zu verbessern.

Der Bundesrat teilt hingegen die Auffassung der GPK-S nicht, wonach die strategischen Vorgaben für die internationale Kooperation in der Ausbildung und der Rüstung generell zu wenig klar seien und deshalb konkretisiert werden sollten. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass mit den Vorgaben in den entsprechenden Gesetzen und Grundlagendokumenten (z.B. sicherheitspolitischer Bericht, Armeebericht) sowie weiteren übergeordneten politischen und rechtlichen Vorgaben, vor allem bezüglich Neutralitätspolitik und -recht, der Rahmen für internationale Kooperation genügend klar umrissen ist. Wie, mit wem und in welchen Themen die Schweiz konkret kooperiert, kann und soll nicht im Vornherein abstrakt und detailliert vorgegeben werden. Eine solche Kooperation ergibt sich aus realen Bedürfnissen in der Praxis. Entscheidend ist für den Bundesrat, dass Kooperationsanliegen von Fall zu Fall beurteilt werden, bezüglich ihres konkreten Nutzens sowie der Einhaltung massgebender politischer und rechtlicher Rahmenbedingungen.


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