Selbsthilfemassnahmen in der Landwirtschaft: Bundesrat unterstützt fünf Organisationen

Bern, 11.12.2015 - Mehrere Branchen- und Produzentenorganisationen haben beim Bundesrat ein Begehren eingereicht, ihre Selbsthilfemassnahmen auch für Nichtmitglieder verbindlich erklären zu lassen. Der Bundesrat hat heute die Begehren der Branchenorganisation Milch sowie der Organisationen Emmentaler Switzerland, Schweizer Bauernverband, Schweizer Milchproduzenten und GalloSuisse gutgeheissen.

Gestützt auf die Artikel 8 und 9 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG; SR 910.1) kann der Bundesrat die von Branchen- und Produzentenorganisationen beschlossenen Selbsthilfemassnahmen auch für Nichtmitglieder verbindlich erklären. Voraussetzung ist, dass die Massnahmen durch Unternehmen gefährdet werden, die sich nicht daran beteiligen. Die Organisationen Emmentaler Switzerland, Schweizer Bauernverband, Schweizer Milchproduzenten und GalloSuisse haben dem Bundesrat ein Begehren gestellt, die Beiträge für die Finanzierung ihrer Kommunikationsmassnahmen um vier weitere Jahre auf ihre Nichtmitglieder auszudehnen. Zusätzlich hat die Branchenorganisation Milch beantragt, ihren Standardvertrag und das Reglement Segmentierung erneut für zwei Jahre auf die Nichtmitglieder auszudehnen.

Die Aufhebung des Euro-Mindestkurses am 15. Januar 2015 hat sich auch auf die Schweizer Agrarmärkte ausgewirkt. Der Wettbewerb hat stark zugenommen, da sich die Preisunterschiede zum umliegenden Ausland vergrössert haben. Die schwierige Situation auf den Märkten macht ein intensives Marketing notwendig, um die Vorzüge der Schweizer Produkte den Konsumentinnen und Konsumenten im In- und Ausland bekannt zu machen und die Produkte optimal in Wert zu setzen. Gleichzeitig sinkt die Bereitschaft der Mitglieder, sich an den gemeinsamen Selbsthilfemassnahmen zu beteiligen. Die Gefährdung der Wirkung der Selbsthilfemassnahmen ist derzeit höher als in Zeiten mit gut laufenden Märkten. Es ist jedoch zu erwarten, dass sich die Agrarmärkte in der nächsten Zeit erholen und die Branchen sich an die Auswirkungen der Frankenaufwertung anpassen werden.

Der Bundesrat hat deshalb entschieden, die Selbsthilfemassnahmen der Branchen-organisation Milch sowie der Organisationen Emmentaler Switzerland, Schweizer Bauernverband, Schweizer Milchproduzenten und GalloSuisse nur für die Dauer von zwei Jahren (1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2017) auf die Nichtmitglieder auszudehnen. Mit Ausnahme der BO Milch hatten die Organisationen eine Ausdehnung der Selbsthilfe-massnahmen auf Nichtmitglieder für die Dauer von vier Jahren beantragt.


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