Bundesrat genehmigt strategische Ziele der RAB für die Jahre 2016 bis 2019

Bern, 11.12.2015 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die strategischen Ziele für die Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) für die kommenden vier Jahre genehmigt. Die grundsätzliche Stossrichtung der bisherigen Ziele wird beibehalten. In einigen Punkten erfolgen Anpassungen. So soll sich die RAB dafür einsetzen, für alle Zulassungen im Revisionswesen zuständig zu sein, und sie soll ihre Enforcement-Verfahren noch transparenter gestalten.

Die strategischen Ziele der RAB für die Jahre 2016 bis 2019 wurden vom Verwaltungsrat der RAB festgelegt. Der Bundesrat hat diese Ziele heute genehmigt. Die RAB wird dem Bundesrat jährlich Bericht über die Erreichung der zehn strategischen Ziele erstatten.

Die RAB ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie ist in ihrer Organisation und Betriebsführung selbständig. Durch ihre Aufsichtstätigkeit stellt die RAB die ordnungsgemässe Erfüllung und die Qualität von gesetzlich vorgeschriebenen Revisionsdienstleistungen sicher und trägt damit zum Schutz der Investoren und aller anderen Adressaten von Revisionsberichten und somit der Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung bei.

Auf der Basis der unveränderten Hauptaufgaben der RAB, namentlich ihre Zulassungstätigkeit sowie die Beaufsichtigung der Revisionsstellen von Gesellschaften des öffentlichen Interesses, wird an der grundsätzlichen Ausrichtung der strategischen Ziele festgehalten. In einzelnen Punkten erfolgt eine Anpassung. So wird erwartet, dass sich die RAB künftig noch mehr dafür einsetzt, für alle Zulassungen und Spezialzulassungen im Revisionswesen zuständig zu sein (Konzentration der Zulassungen bei einer Behörde). Weiter soll die Öffentlichkeit mehr Informationen zu den Enforcement-Verfahren der RAB erhalten. Als solche gelten Verfahren zur zwangsweisen Durchsetzung von Vorschriften.

Die neuen strategischen Ziele für die RAB gelten ab kommendem Geschäftsjahr bis Ende 2019.


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