Bundesrat wählt Mitglieder der Schiedskommission im Eisenbahnverkehr für Amtsdauer 2016 - 2019

Bern, 07.12.2015 - Der Bundesrat hat für die Amtsperiode 2016 - 2019 die Mitglieder der Schiedskommission im Eisenbahnverkehr (SKE) gewählt. Als neuer Vizepräsident amtiert Yves Putallaz. Markus Kern nimmt neu Einsitz in die SKE. Bestätigt wurden zudem die Präsidentin Patrizia Danioth Halter und die Mitglieder Peter Bösch, Ursula Erb und Werner Grossen. Ein Sitz bleibt vorerst vakant.

Der Bundesrat hat Yves Putallaz, Dr. Ing. Génie civil EPFL, Corsier sur Vevey als neuen Vizepräsidenten und Markus Kern, Dr. iur., LL.M., als neues Mitglied der SKE gewählt. Herr Putallaz gehört seit 2012 der SKE an und leitet als promovierter Ingenieur die IMDM-Infra Consulting in Vevey. Herr Kern ist Lehr- und Forschungsrat am Institut für Europarecht an der Universität Freiburg i. Ue. und zur Zeit an der Erarbeitung der Habilitation zu den unionsrechtlichen Versorgungspflichten u.a. im Eisenbahnbereich.

Die SKE setzt sich damit für die neue Amtsdauer 2016 - 2019 wie folgt zusammen: Präsidentin Patrizia Danioth Halter, lic.iur., Rechtsanwältin und Notarin, LL.M., Altdorf ; Vizepräsident Yves Putallaz, Dr. Ing. Génie civil EPFL, Corsier sur Vevey; Peter Bösch, Logistik-Experte, Binningen, Ursula Erb, Dr. oec. publ., Uhwiesen, Werner Grossen, dipl. Betriebswirtschafter NDS HF, Thierachern, Markus Kern, Dr. iur., LL.M., Bern. Ein Sitz bleibt vorerst vakant.

Der bisherige Vizepräsident Matthias Finger, Professor EPF Lausanne, Lyss, und Barbara Klett, Rechtsanwältin, LL.M. und Mediatorin, Zürich, treten nicht mehr zur Wahl an. Aufgrund der für die Mitglieder ausserparlamentarischer Kommissionen geltenden Amtszeitbeschränkung gibt Prof. Finger sein Amt per Ende 2015 ab. Barbara Klett tritt aus beruflichen Gründen nicht mehr zur Wahl an. Die SKE dankt beiden scheidenden Mitgliedern für ihre grosse Arbeit in den letzten Jahren.

Die SKE ist eine vom Bundesrat eingesetzte Kommission. Sie hat den Auftrag, Streitigkeiten zwischen Eisenbahnen respektive Infrastrukturbetreibern über die Gewährung des Netzzugangs und über die Berechnung des Entgelts für die Benützung der Infrastruktur zu beurteilen. Die SKE wurde als Folge der 1999 in Kraft gesetzten Bahnreform 1 eingesetzt, deren Kernpunkt die Einführung des freien Netzzuganges war. Mit dem zweiten Schritt der Bahnreform 2 wurde die Rolle der SKE als Regulatorin im Eisenbahnwesen aufgewertet. Die SKE kann auch von Amtes wegen Untersuchungen einleiten und Entscheide treffen, wenn der Verdacht besteht, dass der Netzzugang verhindert oder nicht diskriminierungsfrei gewährt wird. Mit dem Inkrafttreten des GüTG per 1.7.2016 wird sie neue, erweiterte Kompetenzen erhalten.


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