Mehr Transparenz und verstärkte Aufsicht über die Krankenversicherer

Bern, 18.11.2015 - Mit dem Krankenversicherungs-Aufsichtsgesetz wird die Aufsicht über die Krankenversicherer verstärkt und gleichzeitig die Transparenz erhöht. Heute hat der Bundesrat die dazugehörige Verordnung verabschiedet. Das Gesetz ermöglicht den Krankenversicherern unter anderem, übermässige Reserven abzubauen und somit zugunsten der Versicherten tiefere Prämien anzubieten. Gesetz und Verordnung treten am 1. Januar 2016 in Kraft.

Das Krankenversicherungs-Aufsichtsgesetz (KVAG) wurde am 26. September 2014 vom Parlament (im Ständerat mit 41 zu 4 Stimmen, im Nationalrat mit 139 zu 51 Stimmen) verabschiedet. Der Bundesrat hat die Verordnung vorbereitet und nach der Anhörung angepasst, insbesondere in den Bereichen Prämiengenehmigung, Unternehmensführung und Aufsichtsdaten.

Grundsätzlich gilt nach wie vor, dass die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP, Grundversicherung) jeweils die Kosten decken müssen. Die neue Regelung erlaubt den Krankenversicherern jedoch, einen Teil ihrer Kapitalerträge in die Kostenberechnungen für die Prämien einzubeziehen. Zudem dürfen sie unter bestimmten Voraussetzungen übermässige Reserven abbauen. Diese beiden Regelungen erlauben ihnen, den Versicherten tiefere Prämien anzubieten. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) als Aufsichtsbehörde kann die Versicherer zudem verpflichten, ihre Prämien anzupassen, wenn diese gemessen an den Kosten zu hoch sind; dies war bisher nicht möglich.

Mit dem KVAG muss die Geschäftsführung der Versicherer im Rahmen der Corporate Governance zudem bestimmte Anforderungen erfüllen. Die Mitglieder der leitenden Organe müssen ihre Interessenbindungen offenlegen sowie über spezifisches Versicherungswissen verfügen. Weiter sind die Krankenversicherer verpflichtet, die Gesamtbeträge der Entschädigung für den Verwaltungsrat und das Leitungsorgan offenzulegen. Diese neuen Regelungen führen zu mehr Transparenz.

Um die Interessen der Versicherten zu wahren, kann die Aufsichtsbehörde zudem einen Sanierungsplan anordnen und eine unabhängige Person damit beauftragen, bei einem Versicherer bestimmte Massnahmen umzusetzen. Weiter verschärft das KVAG bei Verstössen gegen gesetzliche Bestimmungen die Sanktionsmöglichkeiten: So können je nach strafbarer Handlung Bussen von bis zu 500‘000 Franken ausgesprochen werden.


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