Bessere Rahmenbedingungen für den Bahngüterverkehr

Bern, 22.10.2015 - Die eidgenössischen Räte haben in der Herbstsession 2015 das Gütertransportgesetz angenommen und damit die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Entwicklung des Schienengüterverkehrs gesetzt. Zur Umsetzung der neuen Regeln führt das Bundesamt für Verkehr (BAV) nun zwei Anhörungen zur Anpassung verschiedener Verordnungen durch.

Mit dem neuen Gütertransportgesetz werden für den Güterverkehr auf der Schiene die wichtigsten Ziele, Planungsinstrumente und Fördermassnahmen definiert. Es betrifft in erster Linie den sogenannten Schienengüterverkehr in der Fläche, also den Binnenverkehr sowie den Import- und Exportverkehr. Das neue Gesetz tritt voraussichtlich auf den 1. Juli 2016 in Kraft. Bis dahin sollen auch die Ausführungsbestimmungen angepasst werden, die in verschiedenen Verordnungen geregelt sind. Zu diesem Zweck hat das BAV zwei Anhörungen eröffnet.

Bei der einen Anhörung geht es um die Anpassung der Verordnungen zur Gesamtkonzeption des Güterverkehrs in der Fläche. Die Verordnung über die Förderung des Bahngüterverkehrs und die Verordnung über die Anschlussgleise werden neu in die Gütertransportverordnung integriert. Weitere Verordnungen werden teilweise angepasst. Kern der Anpassungen sind Bestimmungen über Investitionsbeiträge des Bundes an Anschlussgleise und Umschlaganlagen für den kombinierten Verkehr, inklusive der vom Parlament beschlossenen Hafenanlagen.

Eine zweite Anhörung wird zur Einführung von Netznutzungskonzepten und Netznutzungsplänen durchgeführt. Diese beiden neuen Instrumente für die mittel- und langfristige Planung des Verkehrs auf dem Schweizer Schienennetz sorgen dafür, dass für den Güterverkehr genügend gute Trassen (Fahrrechte auf dem Schienennetz) zur Verfügung stehen. Diese Anhörung wird separat durchgeführt, da von diesen Instrumenten ein grösserer Kreis betroffen ist, namentlich die Infrastrukturbetreiberinnen und Bahnen mit Passagierbeförderung. Beide Geschäfte sollen wenn möglich bis zur Inkraftsetzung parallel vorangetrieben werden.

Die beiden Anhörungen dauern bis zum 23. Dezember 2015. Es ist geplant, die neuen Bestimmungen durch den Bundesrat auf den 1. Juli 2016 in Kraft setzen zu lassen.


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