Mandat für Konferenz über internationalen Wasservogelschutz verabschiedet

Bern, 14.10.2015 - Mehrere Schweizer Alpennordrandseen sind wichtige Überwinterungsgebiete für Wasservögel aus dem Norden. Deshalb setzt sich die Schweiz besonders für internationale Abkommen ein, die diese Lebensräume und Vogelarten erhalten sollen. Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung das Mandat zur 6. Vertragsparteienkonferenz des Abkommens zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel verabschiedet. Sie findet vom 9. bis 14. November 2015 in Bonn statt.

Das Abkommen zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel (AEWA) vom 15. August 1996 hat zum Ziel, diese Vogelarten und ihre Lebensräume vom hohen Norden bis nach Afrika zu erhalten. Die Schweiz ist dem Abkommen 1999 beigetreten. Es ist ein Unterabkommen der Bonner Konvention über die Erhaltung wandernder Tierarten und konkretisiert diese im Bereich des europäisch-afrikanischen Vogelzugs. Das AEWA ist eingebettet in verschiedene Übereinkommen, die zur Erhaltung der Biodiversität entwickelt wurden.

Die 6. Versammlung der Vertragsparteien, die vom 9. bis 14. November 2015 in Bonn stattfindet, wird die Umsetzung des Abkommens überprüfen und allfällige Verbesserungen von Massnahmen beschliessen. Die Schweiz wird vertreten durch Sabine Herzog, Koordinatorin des AEWA im Bundesamt für Umwelt BAFU.


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Sabine Herzog, Delegationsleiterin, Abteilung Arten, Ökosysteme, Landschaften, BAFU, Tel. +41 58 463 03 40



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