Bundesrat setzt Massnahmen im Personalbereich um

Bern, 11.09.2015 - Der Bundesrat hat am 12. August 2015 sechs Massnahmen im Personalbereich vorgestellt, die den Bundeshaushalt ab 2016 jährlich um rund 30 Millionen Franken entlasten sollen. An seiner heutigen Sitzung hat er eine Anpassung der Bundespersonalverordnung verabschiedet, die jene drei Massnahmen betreffen, die mittels Verordnungsänderungen umgesetzt werden können.

Der Bundesrat hat am 12. August 2015 sechs besoldungsseitige Massnahmen angekündigt, mit denen der Bundeshaushalt ab 2016 jährlich um rund 30 Millionen Franken entlastet werden kann. Heute hat er die folgenden drei Massnahmen in den Bereichen Lohnentwicklung, Leistungs- und Treueprämie mittels Verordnungsänderungen umgesetzt:

Individuelle Lohnentwicklung: Das Lohnsystem der Bundesverwaltung kennt eine individuelle Lohnentwicklung für jene Mitarbeitenden, die noch nicht das Maximum ihrer Lohnklasse erreicht haben. Der Bundesrat senkt die mögliche Lohnentwicklung je nach Beurteilungsstufe um 0,5 bis zwei Prozent. Damit beträgt beispielsweise bei einer sehr guten Beurteilung die höchste, mögliche Lohnentwicklung drei Prozent statt wie bisher fünf Prozent.

Leistungsprämie: Die Leistungsprämie kann aktuell maximal 15 Prozent des Höchstbetrags der vertraglich vereinbarten Lohnklasse pro Kalenderjahr und Mitarbeitenden betragen. Der Höchstbetrag wird neu auf zehn Prozent des jeweiligen Lohnklassenmaximums gesenkt. Gleichzeitig werden die Mittel, die im Personalvoranschlag für die Leistungsprämien eingestellt sind, von 0,7 auf 0,5 Lohnprozente gesenkt.

Treueprämie: In der Bundesverwaltung werden ab dem fünften Dienstjahr im 5-Jahres-Rhythmus Treueprämien gewährt. Die Treueprämie nach dem fünften Dienstjahr wird gestrichen.

Der Bundesrat hat heute die entsprechenden drei Artikel in der Bundespersonalverordnung angepasst und auf den 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt. Davon ausgenommen ist Artikel 39 Absätze 2-4. Dieser tritt bereits auf den 1. Oktober 2015 in Kraft, damit bei den individuellen Lohnerhöhungen auf 2016, die aufgrund der Personalbeurteilungen Ende 2015 gewährt werden, bereits die neuen Bandbreitenwerte angewandt werden können.



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