Änderung der Organisationsverordnung VBS

Bern, 12.08.2015 - Der Bundesrat hat heute auf Antrag des Departementsvorstehers für Verteidigung, Bevölkerung und Sport den ihm direkt unterstellten Chefinnen und Chefs von Verwaltungseinheiten des VBS das Beschwerderecht vor Bundesgericht eingeräumt.

Im VBS war bisher nur das Departement selbst zur Beschwerde ans Bundesgericht berechtigt. Mit der heute vom Bundesrat beschlossenen Änderung der Organisationsverordnung des VBS erhalten nun die Chefinnen und Chefs der Verwaltungseinheiten, welche dem Chef VBS direkt unterstellt sind, das Beschwerderecht zugesprochen. Damit soll die Verantwortung im eigenen Aufgabenbereich gestärkt werden.

Gemäss Bundesgerichtsgesetz sind die den Departementen unterstellten Dienststellen zur Beschwerde ans Bundesgericht berechtigt, wenn der angefochtene Akt die Bundesgesetzgebung in ihrem Aufgabenbereich verletzen kann und das Bundesrecht die Beschwerdeberechtigung vorsieht. 

Die Änderung der Organisationsverordnung tritt am 1. Oktober 2015 in Kraft.


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