Internationaler Austausch des Schweizer Films wird gestärkt

(Letzte Änderung 06.08.2015)

Locarno, 06.08.2015 - Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) setzt zurzeit die vom Parlament genehmigte Kulturbotschaft um. Für die Filmförderung zentral sind das neue Programm «Filmstandortförderung Schweiz FiSS» sowie eine neue Verordnung zur internationalen Zusammenarbeit. An der Medienkonferenz am internationalen Filmfestival von Locarno betonte Bundesrat Alain Berset, wie wichtig der internationale Austausch für das Schweizer Filmschaffen ist und unterstrich den Willen des Bundesrates, wieder in das Filmförderungsprogramm MEDIA der EU einzusteigen.

In der nächsten Förderperiode von 2016 bis 2020 ist beim Film das Ziel, die internationale Ausrichtung und Kooperationen der Schweizer Filmschaffenden zu unterstützen sowie ihre Aktivitäten innerhalb und ausserhalb der Schweiz zu stärken. «Der Austausch mit Europa ist für die Schweizer Filmszene wichtig und fruchtbar, denn der Schweizer Film entwickelt sich im Kontakt mit seinen Nachbarn weiter», sagte Bundesrat Berset an der Medienkonferenz in Locarno.

Neu eingeführt wird im Rahmen der Filmförderungskonzepte 2016-2020 zum einen das Programm «Filmstandortförderung Schweiz FiSS» mit insgesamt 27 Millionen Franken für fünf Jahre. Das Programm fördert Dreh- und Postproduktionsarbeiten von Schweizer Filmen in der Schweiz und stärkt damit besonders die Schweiz als Koproduktionsland.

Zum anderen werden die internationale Präsenz und der Austausch mit dem Ausland mit einer neuen Verordnung für internationale Zusammenarbeit breiter abgestützt. Diese Verordnung löst überdies ab nächstem Jahr die Übergangslösung ab, die der Bundesrat nach der Sistierung des MEDIA-Programms der EU verabschiedet hat.

Neben den bisherigen Übergangsmassnahmen zur Projektentwicklung, zum Filmverleih, zu europäischen Weiterbildungsprogrammen sowie zu Filmfestivals und Märkten integriert die Verordnung neue Instrumente, die Schweizer Filmschaffende und ihre Filme im internationalen Feld stärken sollen. Dazu gehören die slate-Förderung, mit der die Entwicklung von mehreren Filmprojekten mit europäischem Potenzial durch eine Produktionsfirma möglich ist, sowie die Unterstützung von Schweizer Filmen an ausländischen Festivals. Zudem werden ausländische Partner an grossen internationalen Festivals verstärkt über die Massnahmen der Schweiz informiert.

In die neuen Filmförderungskonzepte einfliessen wird auch die externe Evaluation der laufenden Konzepte 2012-2015. Die Bilanz war grundsätzlich positiv. Die Revision der erfolgsabhängigen Filmförderung ist überzeugend: Die Berücksichtigung der Festivals, an denen die Filme präsentiert werden, und nicht mehr ausschliesslich die Kinoeintritte, wird begrüsst. Ausserdem muss bezüglich der selektiven Förderung das mit der Periode 2012-2015 eingeführte Prinzip eines Pools aus rotierenden Expertinnen und Experten überarbeitet werden. Aufgrund der verfügbaren Anzahl von Mitgliedern der Fachkommission konnte die Rotation in der Praxis nicht umgesetzt werden.

Die eingeführten Neuerungen werden Teil der Filmförderungskonzepte sein, zu denen die Branche während der Vernehmlassung im Herbst Stellung beziehen wird.

In der Kulturbotschaft formuliert der Bundesrat die strategische Ausrichtung der Kulturpolitik des Bundes. Nach der Genehmigung der Kulturbotschaft durch das Parlament wird diese nun umgesetzt. Dazu werden Förderungskonzepte für alle Bereiche der Kulturförderung des Bundes ausgearbeitet. Neue Konzepte werden neben dem Film auch für die musikalische Bildung (Programm Jugend+Musik), die kulturelle Teilhabe, die Literaturförderung (Verlage, Literaturzeitschifften und Übersetzungen) sowie für Museen und Sammlungen erstellt.


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