Migrationspartnerschaften bringen Mehrwert

Bern, 01.07.2015 - In den fünf bestehenden Migrationspartnerschaften der Schweiz mit Partnerstaaten werden die Interessen beider Parteien gleichermassen berücksichtigt. Zu diesem Schluss kommt eine externe Evaluation. Weiter zeigt die Evaluation auf, dass regelmässige Dialoge zu einer deutlichen Verbesserung der bilateralen Beziehungen führen – oft auch über die Migrationsthematik hinaus. Der Bundesrat hat heute den Evaluationsbericht in Erfüllung des entsprechenden Postulats zur Kenntnis genommen. Ebenso hat er den Bericht über die Aktivitäten der schweizerischen Migrationsaussenpolitik 2014 verabschiedet: Die Schweiz räumt der Bewältigung der Folgen von zahlreichen internationalen Krisen, bewaffneten Konflikten sowie deren Auswirkungen auf die Migration weiterhin hohe Priorität ein.

Mit dem Abschluss von Migrationspartnerschaften verfolgt der Bundesrat das Ziel, auf der Grundlage eines gemeinsamen Verständnisses und durch die verstärkte Zusammenarbeit konstruktive Lösungen für die Herausforderungen der Migration zu finden. Die Migrationspartnerschaft begründet dabei den allgemeinen Rahmen für alle Aspekte der Migrationszusammenarbeit zwischen der Schweiz und dem betreffenden Partnerstaat. Der Nationalrat hat den Bundesrat beauftragt, einen Bericht vorzulegen, in dem die von der Schweiz geschlossenen Migrationspartnerschaften mit Serbien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nigeria und Tunesien evaluiert werden (Postulat Amarelle, 12.3858).

Positiver Interessensausgleich und Partnerschaft auf Augenhöhe

Die Bilanz des externen Evaluationsberichts der Maastricht Graduate School of Governance zur Wirkung der Migrationspartnerschaften als Instrument der schweizerischen Migrationsaussenpolitik fällt insgesamt positiv aus. Eine Migrationspartnerschaft ist demnach das geeignete Instrument, um die Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern zu intensivieren - unter einer ausgewogenen Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten. Die involvierten Staaten verstehen die Zusammenarbeit als Partnerschaft auf Augenhöhe, in die sie ihre Anliegen einbringen und weiterentwickeln können. Ferner schafft der ganzheitliche und gemeinschaftliche Ansatz Vertrauen und Möglichkeiten für weitere Zusammenarbeit im Rahmen der bilateralen Beziehungen. Neben den traditionellen Themen Rückübernahme, Rückkehrhilfe, Visumpolitik oder Bekämpfung des Menschenhandels, sind weitere Anliegen fester Bestandteil der Migrationspartnerschaften. So z.B. die Nutzanwendung der Migration für die Entwicklung einer Region oder der Schutz der Menschenrechte von Migrantinnen und Migranten. Eine wichtige Errungenschaft der Migrationspartnerschaft ist zudem die verstärkte Kooperation zwischen den verschiedenen Bundesstellen, denn die Partnerschaft fördert trotz unterschiedlichen Aufgaben eine gemeinsame Ausrichtung der Kollektivinteressen der Schweiz mit jedem Partnerstaat. Handlungsbedarf besteht jedoch bei der Kommunikation hinsichtlich der Zielsetzungen und Möglichkeiten der Migrationspartnerschaften. In der öffentlichen Wahrnehmung wird der Erfolg einer Migrationspartnerschaften häufig einseitig mit der Zahl der Asylgesuche und der Rückkehrenden in Verbindung gebracht.

Die Evaluation zeigt nun, dass es keinen einfachen kausalen Zusammenhang zwischen dem Abschluss einer Migrationspartnerschaft und den Asylgesuchszahlen gibt. Migration ist ein komplexes Phänomen, und die Faktoren, welche die Menschen generell zum Migrieren oder speziell zur Auswahl eines bestimmten Ziellandes bewegen, sind äusserst vielfältig. Bei den meisten Migrationspartnerschaften war kurz nach Abschluss zuerst zwar ein Anstieg der Gesuchszahlen zu erkennen. Dieser stand aber gemäss Evaluation jeweils nicht mit der Unterzeichnung der Migrationspartnerschaften im Zusammenhang, sondern war auf externe Faktoren zurückzuführen, namentlich mit der gestiegenen Weiterwanderung von Asylsuchenden innerhalb der europäischen Staaten. Ein kontinuierlicher Rückgang der Gesuche konnte hingegen etwa bei Staatsangehörigen aus Bosnien-Herzegowina und Serbien nach Einführung des 48-Stunden-Verfahrens im Jahr 2011 verzeichnet werden, ein Verfahren welches nicht zuletzt dank der privilegierten Beziehungen im Rahmen der Partnerschaft effizient umgesetzt werden konnte. Die Evaluation weist denn auch aus, dass die Zusammenarbeit im Rahmen einer Migrationspartnerschaft für reibungslosere Prozeduren sorgt, insbesondere auch im Rückkehrbereich.

Jahr der Herausforderungen in der internationalen Migrationszusammenarbeit

Der jährliche Bericht des Bundesrates über die Aktivitäten der schweizerischen Migrationsaussenpolitik, der ebenfalls heute verabschiedet wurde, gibt einen Überblick über das Engagement der involvierten Bundesstellen von EJPD, EDA und WBF in der bilateralen und multilateralen Migrationszusammenarbeit sowie einen Ausblick auf die Prioritäten für das folgende Jahr.

Angesichts der vielen, anhaltenden Krisenherde weltweit hat die umfassende und partnerschaftliche Zusammenarbeit der Schweiz mit Herkunfts-, Transit- und Zielländern im Jahr 2014 noch weiter an Bedeutung gewonnen. Als Reaktion auf die Transitmigration in der Mittelmeerregion und die damit verbundenen zahlreichen Flüchtlingstragödien wurde im Sommer 2014 die Strategische Arbeitsgruppe Mittelmeer (SAM) eingesetzt. Diese hat in Abstimmung mit den Aktivitäten der Task Force Mediterranean der Europäischen Union (EU) geeignete Massnahmen identifiziert. Dabei besteht ein enger Zusammenhang mit dem Schweizer Engagement in den geografischen Schwerpunktregionen Horn von Afrika/Jemen, Naher und Mittlerer Osten sowie Nordafrika.


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