Visumbefreiung für Angehörige von neun Staaten

Bern, 12.06.2015 - Staatsangehörige aus den Vereinigten Arabischen Emiraten sowie aus verschiedenen Inselstaaten der Karibik und des Pazifiks sind bei der Einreise in die Schweiz von der Visumpflicht befreit. Der Bundesrat hat am Freitag eine entsprechende Änderung der Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung (VEV) verabschiedet. Gleichzeitig können sich Schweizer Staatsangehörige neu während 90 Tagen visumfrei in den Vereinigten Arabischen Emiraten aufhalten.

Staatsangehörige aus den Vereinigten Arabischen Emiraten, Timor-Leste, Dominika, Grenada, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Trinidad und Tobago, Samoa sowie Vanuatu sind für den Aufenthalt von höchstens 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen ohne Erwerbstätigkeit im Schengen-Raum von der Visumpflicht befreit. Grundlage der Visumbefreiung bilden die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rats der Europäischen Union (EU) vom 15. Mai 2014 sowie mehrere Abkommen, welche die EU im Mai 2015 unterzeichnet hat. Bis zur Änderung der VEV am Freitag galt die Visumbefreiung für Angehörige der genannten Staaten in der Schweiz provisorisch.

Visumpflicht für Erwerbstätigkeit bleibt

In der VEV wird zudem festgehalten, dass für Angehörige der genannten Staaten weiterhin eine Visumpflicht für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit besteht. Ein Visum ist demnach nötig für Tätigkeiten im Bauhaupt- oder Baunebengewerbe, im Gastgewerbe, im Reinigungsgewerbe, im Überwachungs- und Sicherheitsdienst sowie im Erotikgewerbe. Ausserdem besteht eine Visumpflicht für jede andere Art der Erwerbstätigkeit während mehr als acht Tagen innerhalb eines Kalenderjahrs.

Visumbefreiung mit den Vereinigten Arabischen Emiraten

Mit den Vereinigten Arabischen Emiraten galt bisher eine Visumbefreiung für einen Zeitraum von bis zu 30 Tagen. In Kürze soll ein bilaterales Abkommen zwischen den beiden Ländern die visumbefreite Aufenthaltsdauer auf 90 Tage erhöhen. Die Vereinigten Arabischen Emirate haben sich bereit erklärt, die neue Regelung zugunsten von Schweizerinnen und Schweizern bis zum Abschluss eines Abkommens provisorisch anzuwenden.

Mit den übrigen Staaten wird vorerst kein formelles Abkommen ausgehandelt. In Grenada, St. Lucia sowie Trinidad und Tobago sind Schweizer Staatsangehörige bereits heute für einen Aufenthalt von 90 oder mehr Tagen von der Visumpflicht befreit.


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