Bundesrat setzt die Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes für Genossenschaftsversicherungen in Kraft

Bern, 08.05.2015 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung eine Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes auf den 1. Juli 2015 in Kraft gesetzt. Damit werden Kleinstversicherungen von der Aufsicht durch die FINMA befreit, sofern sie mit einem Verein oder Verband verbunden sind.

Die Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes geht auf die parlamentarische Initiative «Anpassung des VAG für Genossenschaftsversicherungen» (12.503) von Nationalrat Vitali zurück. Mit der parlamentarischen initiative sollen bestimmte Genossenschaftsversicherungen von Gesetzes wegen von der Aufsicht ausgenommen werden. Voraussetzung dafür sind eine enge Verbundenheit mit einem Verein oder einem Verband und das Aufweisen eines beschränkten Versichertenkreises. Das bedeutet, dass die Versicherten gleichzeitig auch stimmberechtigte Mitglieder der Versicherungsgenossenschaft sein müssen und damit über die Prämienhöhe und Versicherungsleistung abstimmen können.

Die Referendumsfrist für die Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes ist am 2. April 2015 ungenutzt abgelaufen. Sie wird per 1. Juli 2015 in Kraft gesetzt.  


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