Abklärungen zur Rinderseuche IBR: Sperren werden aufgehoben

Bern, 23.03.2015 - Die Untersuchungen zur Rinderseuche IBR sind abgeschlossen. Bis auf wenige Tiere im Betrieb des Importeurs, der Rinder aus dem Tirol eingeführt hatte, sind sämtliche Testresultate der untersuchten Tiere betreffend dem bovinen Herpesvirus negativ ausgefallen. In den betroffenen Kontaktbetrieben werden die Sperren für den Tierverkehr deshalb vorzeitig aufgehoben. Die Schweiz bleibt weiterhin IBR-frei.

Anfang März musste die schweizweite Untersuchung zur Rinderseuche IBR auf rund 450 Tiere in 250 verschiedenen Tierhaltungen ausgeweitet werden. Grund dafür waren drei zusätzliche, in einer ersten Untersuchung positiv getestete Rinder im Betrieb eines Importeurs in St. Gallen, der im Dezember 2014 zwei Tiere mit dem bovinen Herpesvirus importiert hatte. Um eine mögliche Ausbreitung der Krankheit zur verhindern, wurde über den betroffenen Betrieb und über sämtliche Kontaktbetriebe eine sofortige Sperre für den Tierverkehr verhängt.

Die Nachuntersuchungen dieser drei Tiere im Referenzlabor sowie sämtliche Untersuchungen in den gesperrten Kontaktbetrieben fielen negativ aus. Aufgrund dieser positiven Entwicklung haben die kantonalen Veterinärbehörden mit dem Einverständnis des BLV entschieden, dass die Sperre der betroffenen Betriebe vorzeitig und mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden kann.

Dank der konsequenten Sperren und umfassenden Untersuchung konnte schnell eine Ausbreitung der Seuche in der Schweiz mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Dies macht eine vorzeitige Aufhebung der Sperren möglich. Die Schweiz bleibt damit weiterhin IBR-frei.

Weitere Informationen zur Krankheit und zur Ausrottung der IBR in der Schweiz finden sich auf der Webseite www.blv.admin.ch.


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