Veröffentlichung des Tätigkeitsberichts der Interdepartementalen Arbeitsgruppe (IDAG) zur Korruptionsbekämpfung 2011-2013

Bern, 08.10.2014 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8. Oktober 2014 den Tätigkeitsbericht der IDAG „Korruptionsbekämpfung“ für die Jahre 2011-2013 zur Kenntnis genommen. Der Bericht legt die Umsetzungsarbeiten der Empfehlungen der IDAG-Kerngruppe von 2011 dar, informiert über Sensibilisierungsmassnahmen, aktuelle Gesetzgebungsarbeiten sowie internationale Entwicklungen im Bereich der Korruptionsbekämpfung und spricht weitere Empfehlungen zur Stärkung des Schweizer Antikorruptionsdispositivs aus.

In der Schweiz ist die Integrität der Institutionen die Regel und Bestechlichkeit die grosse Ausnahme. Allerdings gab es in den Berichtsjahren 2011-2013 vermehrt Hinweise auf Korruption insbesondere bei der Vergabe von IT-Projekten des Bundes. Dies muss nicht zwingend mit einer tatsächlichen Zunahme an korruptem Verhalten einhergehen, sondern kann auch auf greifende Antikorruptionsmassnahmen und erhöhte Sensibilisierung zurückzuführen sein. Der Bundesrat ist bestrebt, die getroffenen Massnahmen zur Korruptionsbekämpfung und zur Sensibilisierung der Bundesangestellten für Korruptionsrisiken weiterzuführen.

Die IDAG Korruptionsbekämpfung verfasste 2011 erste Empfehlungen zur Stärkung des Antikorruptionsdispositivs der Schweiz. Im nun vorliegenden Bericht wird eine Bilanz der Umsetzung dieser Empfehlungen gezogen. Aufgrund der internationalen und nationalen Entwicklungen während der Berichtsperiode schlägt die IDAG Korruptionsbekämpfung weitere Massnahmen vor. So sollen zum Beispiel spezifische Risikogruppen in der Bundesverwaltung identifiziert werden, damit deren Sensibilisierung und Weiterbildung im Bereich der Korruptionsprävention verstärkt werden kann. Ausserdem wird empfohlen, die sogenannte „Pantouflage“-Klausel in den Arbeitsverträgen der oberen Kader der Bundesverwaltung häufiger anzuwenden, soweit es sachlich angezeigt ist. Laut dieser Bestimmung können die betreffenden Personen verpflichtet werden, während bis zu zwei Jahren nach Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses nicht für einen Arbeit- oder Auftraggeber tätig zu werden, der in den zwei Jahren davor massgeblich von einem von ihnen mitverantworteten Entscheid betroffen war. Des Weiteren wird angeregt, intensiver mit den Kantonen und den Städten zusammenzuarbeiten.

Wie der Bericht festhält, verfolgt die Schweiz auch die internationalen Entwicklungen und Bestrebungen im Kampf gegen Korruption aktiv. Sie engagiert sich insbesondere in den wichtigsten internationalen Gremien der OECD, des Europarats sowie der UNO, deren Antikorruptionskonventionen sie ratifiziert hat.

Die IDAG Korruptionsbekämpfung wurde vom Bundesrat Ende 2008 ins Leben gerufen. Sie setzt sich zusammen aus den wichtigsten Akteuren der Bundesverwaltung, die sich mit der Bekämpfung der Korruption befassen, Mitarbeitenden der Bundesanwaltschaft sowie aus Vertretern der Wirtschaft, der Kantone und Städte, der akademischen Gemeinschaft und der Zivilgesellschaft. Die IDAG Korruptionsbekämpfung entwickelt gemeinsame nationale und internationale Strategien im Kampf gegen die Korruption.


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