Bundesrätin Sommaruga am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Bern, 05.09.2014 - Bundesrätin Simonetta Sommaruga hat sich am Freitag in Strassburg mit Dean Spielmann, dem Präsidenten des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), zu einem Arbeitsgespräch getroffen. Die beiden tauschten sich unter anderem über die Reformen des Gerichtshofs und des Kontrollmechanismus der Europäischen Menschenrechts-Konvention (EMRK) aus.

Das Treffen fand vor dem Hintergrund des 40-Jahr-Jubiläums der Ratifikation der EMRK durch die Schweiz statt. Bundesrätin Sommaruga erklärte, dass die Konvention seither ein Teil der schweizerischen Rechtsordnung geworden sei und die Schweizer Gerichte, allen voran das Bundesgericht, bei ihrer Tätigkeit die Rechtsprechung des EGMR berücksichtigen. Sie betonte, dass das Jubiläum angesichts der in letzter Zeit lauter gewordenen Kritik am EGMR eine geeignete Gelegenheit biete, um das Verhältnis der Schweiz zur EMRK zu reflektieren. Der Bundesrat werde dies im Rahmen des Berichts "40 Jahre EMRK-Beitritt der Schweiz. Erfahrungen und Perspektiven" tun.

Reform des Gerichtshofes und des Kontrollmechanismus der EMRK

Angesichts der chronischen Überlastung des Gerichtshofs standen die Reformbemühungen im Zentrum der Gespräche. Die Schweiz engagiert sich seit jeher stark in der Reformdiskussion und hat mit der Ministerkonferenz in Interlaken 2010 eine neue Phase des Reformprozesses eingeleitet. Unter anderem soll das Subsidiaritätsprinzip in der Präambel verankert werden, das heisst: In erster Linie sind die Vertragsstaaten für die Einhaltung und Umsetzung der EMRK verantwortlich, wobei ihnen ein Ermessensspielraum zusteht. Der EGMR seinerseits legt die EMRK in letzter Instanz aus und schützt Personen, deren Rechte und Freiheiten innerstaatlich nicht beachtet werden. Zum entsprechenden Protokoll läuft in der Schweiz zurzeit die Vernehmlassung.

Im Rahmen der neusten Phase des Reformprozesses werden auch Überlegungen über die langfristige Reform des Kontrollverfahrens angestellt. Dazu ist für das Frühjahr 2015 eine Ministerkonferenz geplant. Bundesrätin Sommaruga begrüsste diese Initiative. Sie sagte, dass eine hochrangige Konferenz Impulse geben könne für die bereits laufenden Diskussionen auf Expertenebene. Die zu behandelnde Problematik - die Umsetzung der Urteile des EGMR durch die Mitgliedstaaten - sei im Rahmen der Reformdiskussion zentral. Sommaruga versicherte, dass sich die Schweiz weiterhin aktiv am Prozess beteiligen und sich dafür einsetzen wird, dass die Diskussionen über die langfristige Reform offen geführt werden.

Detachierung von Schweizer Juristen

Ein weiteres Thema war die Detachierung von Schweizer Juristen an den EGMR. Die Schweiz hat erstmals im September 2012 eine Schweizer Juristin an den EGMR detachiert. In Kürze wird zum zweiten Mal ein Schweizer Jurist seine Arbeit in Strassburg aufnehmen. Dank solcher Detachierungen von Juristen durch die Mitgliedstaaten konnte die Zahl der hängigen Beschwerden am EGMR bereits massiv verringert werden. Bundesrätin Sommaruga informierte Spielmann darüber, dass der Bund derzeit prüfe, ob er längerfristig solche Detachierungen ganz oder teilweise finanzieren soll.


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