Bundesrat setzt neue Massnahmen gegen Eisenbahnlärm per 1. März 2014 in Kraft

Bern, 30.01.2014 - Im vergangenen Herbst beschloss das Parlament zusätzliche Massnahmen, um die Bevölkerung noch besser vor Eisenbahnlärm zu schützen. Der Bundesrat hat die entsprechenden Gesetzesänderungen per 1. März 2014 in Kraft gesetzt.

Die Revision des Bundesgesetzes über die Lärmsanierung der Eisenbahnen war in der parlamentarischen Beratung unbestritten. Die Referendumsfrist lief unbenutzt ab. Die wichtigste Massnahme im neuen Lärmschutzpaket ist die Einführung neuer Lärmgrenzwerte für Güterwagen. Mit diesen werden ab 2020 Fahrten mit lärmigen Güterwagen auf dem Schweizer Bahnnetz faktisch verboten. Die Revision schafft zudem die Voraussetzungen für den Einsatz von lärmbegrenzenden Massnahmen an der Schiene und für die Förderung von technischen Innovationen.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Verkehr, +41 31 322 36 43, presse@bav.admin.ch


Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Generalsekretariat UVEK
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

Bundesamt für Verkehr
https://www.bav.admin.ch/bav/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-51856.html