Bundesrat verabschiedet Botschaft für ein Neues Führungsmodell für die Bundesverwaltung

Bern, 20.11.2013 - In Zukunft sollen sämtliche Verwaltungseinheiten des Bundes mit Globalbudgets gesteuert, der Voranschlag und die Finanzplanung zusammengeführt und zudem mit Leistungsinformationen angereichert werden. Das sind drei Kernpunkte des Neuen Führungsmodells für die Bundesverwaltung (NFB), zu dem der Bundesrat heute die Botschaft an das Parlament verabschiedet hat. Budgetierung und Planung sollen damit stärker auf Ziele und Ergebnisse ausgerichtet und die Verwaltung transparenter und wirtschaftlicher werden. Es ist vorgesehen, das NFB auf den 1. Januar 2017 einzuführen.

Im Zentrum des Neuen Führungsmodells für die Bundesverwaltung (NFB) steht der neu gestaltete Voranschlag mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan (IAFP). Darin werden die Tätigkeiten der Verwaltung zu Leistungsgruppen gebündelt und für jede Leistungsgruppe messbare Ziele ausgewiesen. Im Gegenzug erhalten die Verwaltungseinheiten einen grösseren betrieblichen Handlungsspielraum, indem ihr Eigenaufwand zu Globalbudgets zusammengefasst wird. In den jährlich zwischen den Departementen und ihren Ämtern abgeschlossenen Leistungsvereinbarungen werden die Leistungs- und Wirkungsziele aus dem Voranschlag konkretisiert und mit weiteren Vorgaben ergänzt. Die Ämter sollen ausserdem unter bestimmten Voraussetzungen Reserven bilden und bei leistungsbedingten Mehrerträgen zusätzliche Ausgaben tätigen können. Mit diesen Instrumenten sollen die Ziel- und Ergebnisverantwortung der Amtsleitungen gestärkt werden.

Die Einführung des NFB ist ein Ziel der Legislaturplanung 2011-2015. Gestützt auf einen Bericht des Bundesrates fand dazu in der ersten Jahreshälfte 2013 eine Konsultation der interessierten Kommissionen von National- und Ständerat statt. Sie begrüssen das Vorhaben grundsätzlich. Positiv gewürdigt wurde insbesondere die Überwindung des heutigen dualen Systems mit konventioneller Ressourcensteuerung einerseits sowie dem Programm „Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget" (FLAG) andererseits. Die konsultierten Kommissionen unterstützen eine verstärkte Ziel- und Ergebnisorientierung in der Bundesverwaltung. Gleichzeitig fordern sie, dass das NFB nicht zu einem Verlust der Steuerungskompetenzen des Parlaments führen darf. Diesem Anliegen wird dadurch Rechnung getragen, dass die Bundesversammlung Ziele zu einzelnen Leistungsgruppen beschliessen kann (selektive Beschlussfassung). Es bleibt ihr zudem möglich, im Bedarfsfall auch beim Funktionsaufwand der Verwaltung detaillierte Vorgaben zur Kreditverwendung zu erlassen.

Der Bundesrat will das neue Führungsmodell einfach und pragmatisch umsetzen. Er stützt sich dabei auf Erfahrungen mit dem Programm FLAG  und auf Erkenntnisse aus vergleichbaren kantonalen Führungsmodellen. In sämtlichen Departementen beginnen ab dem kommenden Jahr die Vorbereitungsarbeiten. Im Vordergrund steht zunächst das Festlegen der Leistungsgruppen mit Grundaufträgen, Zielen und Messgrössen. Dazu wird 2015 allenfalls eine Konsultation des Parlaments durchgeführt. Später müssen die Prozesse der finanziellen Planung und Steuerung sowie das Controlling auf das neue Modell ausgerichtet werden. Das NFB soll mit dem Voranschlag 2017 eingeführt werden.


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