Verhandlungsmandat zur Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Kroatien

Bern, 07.12.2012 - Der Bundesrat nimmt mit der EU Verhandlungen über die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens (FZA) auf Kroatien auf. Das Verhandlungsmandat orientiert sich an den früheren Verhandlungsergebnissen zur Ausdehnung des FZA auf neue Mitgliedstaaten. Daneben bekräftigt der Bundesrat seinen Willen, die Massnahmen gegen Missbräuche im Arbeitsmarkt konsequent umzusetzen.

Kroatien wird voraussichtlich am 1. Juli 2013 als 28. Staat der EU beitreten. Deshalb ist die EU erwartungsgemäss am 17. Oktober 2012 mit einem offiziellen Verhandlungsbegehren an die Schweiz herangetreten.

Die Personenfreizügigkeit ist das Kernstück der bilateralen Abkommen mit der EU und ist von grosser Bedeutung für Wirtschaft und Wohlstand der Schweiz. Eine Ausdehnung des FZA auf Kroatien sichert das Fortbestehen der Personenfreizügigkeit und damit den bilateralen Weg der Schweiz mit der EU. Kroatien mit seinen 4,3 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern ist heute der zweitwichtigste Handelspartner der Schweiz in der Region Südosteuropa. Die Schweiz und Kroatien sind durch eine Reihe von bilateralen Abkommen und eine namhafte kroatische Gemeinschaft in der Schweiz verbunden.

Aus all diesen Überlegungen hat der Bundesrat entschieden, unter dem Vorbehalt der notwendigen Konsultationen Verhandlungen mit der EU über ein Beitrittsprotokoll zum FZA aufzunehmen. Wie in den früheren Ausdehnungsrunden des FZA  soll für Kroatien der Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt schrittweise geöffnet werden.

Das Verhandlungsmandat wird nun den Aussenpolitischen Kommissionen der Eidgenössischen Räte, den Kantonen und den Sozialpartnern zur Konsultation unterbreitet. Für ein Beitrittsprotokoll zu Ausdehnung des FZA auf Kroatien ist ein Bundesbeschluss erforderlich, der dem fakultativen Referendum untersteht. Die definitive Verabschiedung des Mandates erfolgt im Anschluss an diesen Konsultationen.


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