Weltkonferenz über die Biodiversität in Hyderabad (Indien)

Bern, 01.10.2012 - Vom 8. bis 19. Oktober 2012 findet in Hyderabad (Indien) die 11. Konferenz der Vertragsparteien der Biodiversitätskonvention statt. Zwei Jahre nach Annahme des Strategieplans 2011 bis 2020 und des Nagoya-Protokolls werden die teilnehmenden Staaten eine Zwischenbilanz über die erzielten Fortschritte ziehen. Ein Kernstück der Debatten wird zudem die Frage der Finanzierung darstellen. Bundesrätin Doris Leuthard, Vorsteherin des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), wird am Ministersegment vom 17. bis 19. Oktober 2012 teilnehmen.

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt (Biodiversitätskonvention) hat zum Ziel, die biologische Vielfalt langfristig zu erhalten, deren nachhaltige Nutzung zu fördern und eine ausgewogene und gerechte Aufteilung der Vorteile aus der Nutzung genetischer Ressourcen zu gewährleisten. Mit Ausnahme der USA haben praktisch alle Staaten die Konvention ratifiziert. Im Jahr 2000 wurde das Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit zur Konvention hinzugefügt (siehe Kasten 1), und an der letzten Biodiversitätskonferenz im Jahr 2010 in Nagoya (Japan) hiessen die Parteien zudem einen Strategieplan für die Jahre 2011 bis 2020 sowie das Nagoya-Protokoll gut. Letzteres regelt den Zugang zu den genetischen Ressourcen und die Aufteilung der aus ihrer Nutzung erwachsenden Vorteile.

Die Konferenz in Hyderabad wird Gelegenheit zu einer Standortbestimmung zum Zustand der Biodiversität weltweit bieten. Gleichzeitig wird eine Zwischenbilanz darüber gezogen werden, inwieweit die neuen Instrumente der Konvention, insbesondere der Strategieplan 2011 bis 2020 und das Nagoya-Protokoll, umgesetzt worden sind. In diesem Zusammenhang kann die Schweiz betonen, dass die Strategie Biodiversität Schweiz im April 2012 vom Bundesrat genehmigt wurde (siehe Kasten 2). Gemäss Mandat des Bundesrates vom 21. September 2012 wird die Schweizer Delegation beantragen, dass an der Biodiversitätskonferenz 2016 ein Zwischenbericht über die Umsetzung des Strategieplans vorgelegt werden muss.

Ein weiterer Punkt auf der Traktandenliste ist die Frage, wie die zur Erhaltung der Biodiversität nötigen Massnahmen zu finanzieren sind. Dabei handelt es sich um Massnahmen im Rahmen der Biodiversitätskonvention, aber auch der übrigen Konventionen, die sich mit dem Thema Biodiversität befassen. Aus Sicht der Schweizer Delegation ist wichtig, dass der Finanzbedarf präzise erfasst wird. Zusammen mit den übrigen Industrieländern will die Schweiz zudem innovative Finanzierungsmodelle mit einbeziehen, die insbesondere den Privatsektor mobilisieren. Die Entwicklungsländer ihrerseits wünschen eine Finanzierung der Massnahmen durch die Industrieländer.

Nagoya-Protokoll: Ratifizierung durch die Schweiz eingeleitet

In Hyderabad werden Aspekte unter die Lupe genommen, welche die zukünftige Umsetzung des Nagoya-Protokolls betreffen. Das Protokoll tritt in Kraft, sobald es von 50 Staaten ratifiziert worden ist. Unterzeichnet wurde es von der Schweiz sowie von 91 weiteren Ländern. Doch erst 5 Staaten haben es ratifiziert. Der Bund hat das Verfahren im Blick auf eine Ratifizierung eingeleitet. Am 16. Mai 2012 hat der Bundesrat die Vernehmlassung über die Änderungen des Natur- und Heimatschutzgesetzes NHG sowie über die dazugehörige Botschaft eröffnet. Auf der Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen werden die Entwürfe gegebenenfalls angepasst und anschliessend dem Bundesrat vorgelegt.

Doris Leuthard am Ministersegment

Bundesrätin Doris Leuthard wird am Ministersegment teilnehmen, das vom 17. bis 19. Oktober 2012 stattfindet. Begleitet wird sie von Bruno Oberle, Direktor des Bundesamtes für Umwelt (BAFU). Zur Schweizer Delegation gehören Vertreterinnen und Vertreter des BAFU, des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) und des Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA).


KASTEN 1
Biologische Sicherheit: Tagung der Vertragsparteien des Protokolls von Cartagena vom 1. bis 5. Oktober 2012 in Hyderabad

Im Vorfeld der Biodiversitätskonferenz findet die 6. Tagung der Vertragsparteien des Protokolls von Cartagena über die biologische Sicherheit statt. Dieses Protokoll der Biodiversitätskonvention ist das einzige verbindliche völkerrechtliche Instrument im Bereich der gentechnisch veränderten Organismen (GVO) und der Umweltsicherheit. Die Vertragsparteien werden insbesondere folgende Aspekte unter die Lupe nehmen: Einhaltung der Verpflichtungen, Zusammenarbeit mit anderen Organisationen, Errichtung einfacher Registrierungssysteme und Harmonisierung von Risikobewertungsverfahren.   


KASTEN 2
Die Strategie Biodiversität Schweiz

Am 25. April 2012 hat der Bundesrat die Strategie Biodiversität Schweiz verabschiedet. Diese Strategie soll die Erhaltung der Biodiversität und deren nachhaltige Nutzung in der Schweiz langfristig sichern. Sie ermöglicht es der Schweiz zudem, ihre internationalen Verpflichtungen zu erfüllen. Die Strategie Biodiversität Schweiz nennt 10 Ziele, die bis 2020 erreicht werden müssen. Dazu gehören insbesondere die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen durch alle betroffenen Sektoren, der Aufbau einer ökologischen Infrastruktur bestehend aus Schutz- und Vernetzungsgebieten, die Förderung der Biodiversität im Siedlungsraum und die Berücksichtigung der Biodiversität in der nationalen Wohlfahrtsmessung. Bis im Sommer 2014 muss ein Aktionsplan ausgearbeitet werden. Darin sind die Massnahmen zu konkretisieren, die zur Erreichung dieser Ziele ergriffen werden müssen.


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Andreas Obrecht, Abteilung Internationales, 079 547 59 57
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