Administrativuntersuchung zu Beschaffungsprozessen im Projekt INSIEME

Bern, 19.06.2012 - Der Bericht zur Administrativuntersuchung kommt zum Schluss, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV im Rahmen des Informatikprojekts INSIEME während längerer Zeit und bewusst gegen die beschaffungsrechtlichen Vorschriften verstossen hat. Aufgrund der Ergebnisse der Untersuchung wurde der Direktor der ESTV vorläufig freigestellt.

Die Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartementes EFD hat am 24. Januar 2012 eine Administrativuntersuchung zu den Beschaffungsprozessen der ESTV im IT-Projekt INSIEME angeordnet. Die Untersuchung wurde mit Bericht vom 13. Juni 2012 abgeschlossen.

Die Untersuchung ergab, dass die Verantwortlichen innerhalb der ESTV im Projekt INSIEME bewusst und über längere Zeit gegen die Vorschriften des Beschaffungsrechts verstossen haben. Die Verstösse dauerten auch nach wiederholter Aufforderung der Departementsführung zur zwingenden Einhaltung der beschaffungsrechtlichen Vorgaben an. Der Bericht kommt zum Schluss, dass die Verantwortung in erster Linie beim Direktor der ESTV liegt. 

Aufgrund der Erkenntnisse aus der Administrativuntersuchung hat die Vorsteherin des EFD den Direktor der ESTV von seinem Amt vorläufig freigestellt.
Die Leitung der ESTV übernimmt interimistisch der stellvertretende Direktor, Samuel Tanner.

Im Rahmen der Administrativuntersuchung waren die mit der Untersuchung Beauftragten auch auf mögliche strafrechtlich relevante Sachverhalte gestossen, die sie der Bundesanwaltschaft angezeigt haben. Die Strafanzeige richtete sich jedoch nicht gegen den Direktor der ESTV. Administrativ- und Strafuntersuchung sind zudem voneinander unabhängige Verfahren zu unterschiedlichen Sachverhalten, die nicht direkt voneinander abhängig sind.


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