EDA erklärt syrische Botschafterin zur „persona non grata“

Bern, 29.05.2012 - Stellungnahme EDA

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA, hat am 29. Mai 2012 entschieden, die für die Schweiz akkreditierte Botschafterin Syriens mit Sitz in Paris, Frau Lamia Chakkour, zur „persona non grata“ zu erklären.

Das EDA hat diese Entscheidung mittels diplomatischer Note dem syrischen Aussenministerium mitgeteilt.

Die Schweiz protestiert damit gegen die systematische Verletzung der UNO-Sicherheitsratsresolutionen 2042 (2012) und 2043 (2012) sowie gegen die fehlende Umsetzung des 6-Punkte-Plans des UNO-Sondergesandten für Syrien, Kofi Annan.

Grundlage für den Entscheid ist Artikel 9 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen.

Die Schweiz hat zudem am Sonntag, 27. Mai 2012, das Massaker in Hula verurteilt und eine internationale Untersuchung gefordert.

Die Schweiz hat die in Syrien begangenen Menschenrechtsverletzungen mehrfach aufs Schärfste verurteilt. Sie hat zudem die syrischen Behörden dazu aufgerufen, die gewaltsame Unterdrückung der Zivilbevölkerung unverzüglich einzustellen und Massnahmen zu ergreifen, damit die Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden. Die Schweiz hat ausserdem an die syrischen Behörden appelliert, damit sie den humanitären Akteuren den Zugang zur betroffenen Bevölkerung gewährleisten und ihre Arbeit nicht behindern.

Die Schweiz bekräftigt ihre Unterstützung für den Plan des Sondergesandten der UNO und der Arabischen Liga, Kofi Annan. Nur dieser Plan kann die syrische Krise friedlich beenden. Die Schweiz fordert von der syrischen Regierung eine sofortige Umsetzung aller darin enthaltenen Punkte.

Auch auf multilateraler Ebene, sei es im Rahmen der UNO-Generalversammlung oder des UNO-Menschenrechtsrats, setzt sich die Schweiz dafür ein, dass die mutmasslichen Täter der Menschenrechtsverletzungen während den Ausschreitungen in Syrien bestraft werden.

Am 18. Mai 2011 hat der Bundesrat in Übereinstimmung mit den von der EU erlassenen Sanktionen vom 9. Mai 2011 eine Verordnung mit Massnahmen gegenüber Syrien verabschiedet. Diese Massnahmen wurden regelmässig an diejenigen der EU angepasst und betreffen folgende Bereiche: Rüstungsembargo, Verbote betreffend Erdöl und Erdölprodukte, Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen, Reisesanktionen. Die Schweiz entscheidet unabhängig darüber, ob sie die EU-Sanktionen übernehmen will. Bis zum heutigen Zeitpunkt hat sie alle EU-Sanktionen gegen Syrien übernommen, letztmals am 19. April 2012.

Als Zeichen des Protests gegen die inakzeptablen Gewaltakte gegenüber der syrischen Bevölkerung wurde der Botschafter der Schweiz in Damaskus am 18. August 2011 für Konsultationen nach Bern zurückgerufen. Die Botschaft wurde Ende Februar 2012 aus Sicherheitsgründen geschlossen.


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