Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Totalrevision des Alkoholgesetzes

Bern, 27.01.2012 - Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur Totalrevision des Alkoholgesetzes verabschiedet. Er unterbreitet den Eidgenössischen Räten zwei Gesetzesentwürfe: das Spirituosensteuergesetz und das Alkoholhandelsgesetz. Parallel zur Liberalisierung des Ethanol- und Spirituosenmarkts wird der Schutz der Jugend verstärkt und ein «Nachtregime» für den Alkoholverkauf eingeführt. Die heutige Eidgenössische Alkoholverwaltung (EAV) wird in die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) integriert und für die Umsetzung der beiden neuen Gesetze zuständig sein.

Die heute vom Bundesrat verabschiedete Botschaft zur Totalrevision des Alkoholgesetzes beruht auf den Grundsatzentscheiden vom 7. September 2011. Unter Berücksichtigung der 183 Stellungnahmen aus der Vernehmlassung legt der Bundesrat dem Parlament damit zwei ausgewogene Gesetzesentwürfe vor.

Mit dem Spirituosensteuergesetz wird der Ethanol- und Spirituosenmarkt liberalisiert: Die historischen Monopole werden aufgehoben, der Staat zieht sich ganz aus dem Ethanolhandel zurück, und die Steuersicherung wird mit neuen, gezielten Kontrollinstrumenten gewährleistet. Der Steuersatz bleibt unverändert bei 29 Franken je Liter reinen Alkohols.

Mit dem Alkoholhandelsgesetz werden die Beschränkungen für Spirituosenwerbung leicht gelockert, Lifestyle-Werbung bleibt jedoch weiterhin untersagt. Im Bereich Verkauf von alkoholischen Getränken verstärkt das Gesetz den Jugendschutz und führt ein «Nachtregime» ein (Verbot des Alkoholverkaufs im Detailhandel und der Lockvogelangebote beim Ausschank zwischen 22 und 6 Uhr). Das neue «Nachtregime» setzt in zwei Punkten gezielt bei den problematischsten Konsumzeiten an: Es reduziert die Zahl der Alkohol-Verkaufsstellen und nimmt die Billigstangebote von Alkohol in der Nacht vom Markt. Ferner hat der Bundesrat heute beschlossen, das generelle Verbot von Lockvogelangeboten für Spirituosen beizubehalten. Damit wird eine bewährte Massnahme des bisherigen Alkoholgesetzes mit dem neuen «Nachtregime» kombiniert.

Neuorganisation

Mit der Totalrevision des Alkoholgesetzes werden die Aufgaben im Alkoholbereich neu aufgeteilt. Die EAV - die älteste Anstalt des Bundes - wird nach der Privatisierung des Profitcenters Alcosuisse im Zuge der Ethanolmarktliberalisierung in die zentrale Bundesverwaltung integriert. Sie wird in die EZV integriert und für die Umsetzung der revidierten Alkoholgesetzgebung zuständig sein.

Dank weiteren Aufgabenoptimierungen kann sich das Finanzdepartement (EFD) vermehrt auf seine wirtschaftsbezogenen Tätigkeiten konzentrieren. Das Prüflabor der EAV ist seit dem 1. November 2011 Teil des Bundesamtes für Metrologie (METAS). Weiter ist die Übernahme präventionspolitischer Aufgaben, namentlich die Vergabe von Unterstützungsleistungen, durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) vorgesehen. Ferner wird auch geprüft, ob die Weiterbildung und Forschung im Bereich Spirituosen in die alleinige Zuständigkeit des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) übergehen sollen. Die EAV mit ihren 142 Vollzeitstellen (Stand 01.01.2012) behält ihre rechtliche Selbständigkeit bis zum Inkrafttreten der neuen Gesetze bei.


Adresse für Rückfragen

Alexandre Schmidt, Direktor der Eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV),
+41 31 309 12 64, info@eav.admin.ch



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